Stellen Sie die Weichen für ein sorgenfreies Lebensalter und profitieren Sie schon jetzt von Steuervorteilen, um später das Leben in vollen Zügen geniessen zu können.
Vorsorge heute planen – später geniessen
Träumen Sie davon, dass Sie nach Ihrem aktiven Arbeitsleben den wohlverdienten Ruhestand ohne finanzielle Sorgen so richtig geniessen können, dass Ihr Erbe geregelt und die Vertretung bei einer allfälligen Urteilsunfähigkeit geklärt ist? Eine frühzeitige und umfassende Planung Ihrer Vorsorge trägt massgeblich dazu bei, dass auch Sie diesen Traum leben können.
Unsere Angebote
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Das sagen unsere Kundinnen und Kunden
Vorsorgeplanung kurz erklärt
Alles rund um unsere Dienstleistungen zur Vorsorgeplanung erfahren Sie in unserem Video – kompakt in 150 Sekunden.
Privat vorsorgen
Die Leistungen der 1. und 2. Säule bilden eine gute finanzielle Basis fürs Altersvermögen, decken im Alter jedoch nur bis ca. 60 % des bisherigen Einkommens. Die daraus entstandene Lücke können Sie mit Einzahlungen in die gebundene (Säule 3a) oder freie (Säule 3b) Vorsorge schliessen oder zumindest verringern.
Ihre Vorteile mit der Säule 3a:
- Mehr Vermögen im Alter: Mit Einzahlungen in die 3. Säule tragen Sie dazu bei, Ihren gewohnten Lebensstandard auch im Ruhestand halten zu können.
- Steuern sparen: Die einbezahlten Beiträge können Sie jährlich vom Einkommen abziehen.
- Steuerfreie Kapitalerträge: Beim Bezug von Geldern aus der Säule 3a gilt ein reduzierter Steuersatz.
- Flexible Einzahlungen: Sie zahlen wann und so viel Sie wollen ein (unter Berücksichtigung des jährlich abzugsfähigen Maximalbetrags).
- Vorbezug: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Gelder aus der Säule 3a zum Beispiel für die Finanzierung eines selbstbewohnten Eigenheims oder für die Amortisation der Hypothek verwenden.
- Flexibel bei der Pensionierung: Sie können Ihr Guthaben bereits fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters beziehen.
Pensionierung planen
Gemeinsam erarbeiten wir Ihren persönlichen Pensionierungsplan. Dabei zeigen wir Ihnen mit verschiedenen Planvarianten auf, wie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse nach Ihrer Pensionierung aussehen werden. So können Sie jene Variante wählen, welche am besten auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Die Planung umfasst folgende Themen:
- Einkommens- und Vermögensplanung
- Früh-/Pensionierung
- Pensionskasse: Rente und/oder Kapital beziehen?
Mit unserem Formular zur Pensionierungsplanung können Sie uns Ihre Angaben und Daten im Vorfeld einer Beratung sicher übermitteln. Einerseits dient dies Ihnen als Checkliste, um sämtliche relevanten Informationen zusammenzutragen. Andererseits können wir uns damit noch besser auf das persönliche Beratungsgespräch mit Ihnen vorbereiten.
Zum Angebot & FormularVorsorgeauftrag erstellen
In einem Vorsorgeauftrag definieren Sie, wer Sie vertreten soll, falls Sie urteilsunfähig werden. Sie können hierfür eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen vorsehen. Die von Ihnen bestimmte Person kümmert sich um Sie sowie um Ihr Vermögen und/oder vertritt Sie in Rechtsfragen.
Formale Vorschriften
Unser Formular hilft Ihnen, eine persönliche Vorlage zu erstellen. Den Vorsorgeauftrag müssen Sie anschliessend entweder handschriftlich verfassen, datieren und unterzeichnen oder öffentlich beurkunden lassen.
Erfährt die zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), dass Sie urteilsunfähig geworden sind, klärt diese ab, ob
- ein Vorsorgeauftrag vorliegt;
- dieser gültig ist;
- die beauftragte Person geeignet erscheint und bereit ist, den Auftrag unter den gegebenen Bedingungen anzunehmen.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erklärt die Behörde den Vorsorgeauftrag für wirksam (Validierung). Der Vorsorgeauftrag entfaltet keine Wirkung mehr bei Wiedererlangung der Urteilsfähigkeit, bei Tod des Auftraggebers oder bei Handlungsunfähigkeit der beauftragten Person.
Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung kann jede urteilsfähige Person im Voraus festhalten, welchen medizinischen Massnahmen sie zustimmt und welche sie ablehnt. Ebenso ist es möglich, eine nahestehende Person zu bezeichnen, die mit den Ärzten die medizinischen Massnahmen besprechen darf. Überprüfen Sie ihre Patientenverfügung regelmässig und passen Sie sie an, falls sich Ihr Gesundheitszustand ändern sollte. Informieren Sie Ihre Vertrauensperson über die Patientenverfügung.
Die FMH stellt ein Muster von Patientenverfügungen zur Verfügung.
Nachlass regeln
Eine sorgfältige Nachlassplanung ermöglicht Ihnen, die Aufteilung Ihres Erbes innerhalb des gesetzlichen Rahmens nach Ihren Wünschen zu regeln.
Gemeinsam mit unseren Partnern BDO AG und verschiedenen Nidwaldner Notaren beraten wir sie gerne zu den folgenden Themen:
- Ehe- und/oder Erbvertrag
- Testament
- Willensvollstreckung
Haben Sie Fragen?
Gerne stehen Ihnen unsere Spezialisten rund um die Pensionierungsplanung zur Verfügung. Oder fragen Sie Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater.
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Erich Christen Berater Vorsorge +41 41 619 22 03 erich.christen@nkb.ch
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Lukas Rohrer Berater Vorsorge +41 41 619 22 02 lukas.rohrer@nkb.ch