Unterstützung im Todesfall

Hier erhalten Sie wichtige Informationen, worauf Sie bei einem Todesfall achten sollten bzw. welche Vorkehrungen die NKB trifft.

Vorkehrungen im Todesfall

Folgende Übersicht hilft Ihnen, in der schwierigen Zeit eines Todesfalls die nötigen Schritte in die Wege zu leiten. Bitte beachtenSie: Die Auflistung ist nicht abschliessend. Bei Fragen zu den finanziellen Aspekten unterstützen wir Sie gerne.

Vorkehrungen im Todesfall (PDF)

Massnahmen der NKB

Kontosperre

Nach der Kenntnisnahme über einen Todesfall sperrt die Bank – im Sinne der Erbengemeinschaft – sämtliche Konten, welche auf die verstorbene Person lauten. Diese Sperre gilt ebenfalls für Vollmachten, welche zu Lebzeiten ausgestellt wurden. Sobald alle Erben anhand der Erbenbescheinigung identifiziert sind, werden die Konten wieder freigegeben.

Todesfallkosten

Treten die Erben das Erbe an, so können in der Regel Todesfallkosten zur Überweisung via KB-Direkt-Auftrag abgegeben werden. Bitte kontaktieren Sie Ihre Kundenberaterin/Ihren Kundenberater.

Barauszahlung

Für eine Barauszahlung nehmen Sie bitte mit Ihrer Kundenberaterin/Ihrem Kundenberater Kontakt auf. Nur in Ausnahmefällen können Barauszahlungen am Schalter vorgenommen werden – das gilt im Rahmen der Lebenserhaltungskosten für die hinterbliebene Ehefrau/den hinterliebenen Ehemann.

Erbenbescheinigung

Die Erbenbescheinigung wird in der Regel drei Monate nach dem Todesfall auf Verlangen der Erben bei der Teilungsbehörde oder dem Erbschaftsamt ausgestellt. Auf dieser sind sämtliche gesetzlichen und/oder eingesetzten Erben aufgeführt. Bitte schicken Sie dieses Dokument an Ihre Kundenberaterin/Ihren Kundenberater.

Weitere Informationen

Erbenverzeichnis

Das Erbenverzeichnis wird unmittelbar nach dem Todesfall durch die Gemeinde ausgestellt. Auf diesem Dokument sind die gesetzlichen Erben aufgeführt.

Auszug per Stichtag

Auf diesem Auszug sind alle Vermögenswerte der Bank für die Steuerbehörde per Todestag aufgelistet. Auf Wunsch der Hinterbliebenen stellt die NKB das Dokument aus.

Erbenvollmacht

Zur Vereinfachung kann die Erbengemeinschaft (gemäss Erbenbescheinigung) einen Erbenbevollmächtigten ernennen. Dieser steht mit der Bank in Kontakt und kann über die Vermögenswerte im Sinne der Erbengemeinschaft verfügen. Auf Verlangen stellt die NKB diese Vollmacht aus.