Handlungsfeld Unternehmens-verantwortung

Wir stellen sicher, dass wir unsere Verantwortung gegenüber dem Kanton und der Region Nidwalden bezüglich der nachhaltigen Entwicklung aller Dimensionen der Nachhaltigkeit wahrnehmen können. Dazu bearbeiten wir im Handlungsfeld Unternehmensverantwortung aktiv die materiellen Themen Corporate Governance und Engagement für die Region.

Als Kantonalbank haben wir eine besondere Verantwortung gegenüber dem Kanton Nidwalden. Die wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Entwicklung unserer Region hat für uns immer höchste Priorität.

Heinrich Leuthard Vorsitzender der Geschäftsleitung

Corporate Governance

Als beaufsichtigtes Finanzinstitut bestehen hohe Anforderungen bezüglich Strukturen und Prozesse in unserer Unternehmensführung. Darum hat das einwandfreie Funktionieren dieser Strukturen und Prozesse eine hohe Priorität. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Datenschutz, da wir über sensible Daten unserer Kundinnen und Kunden sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen. Diese müssen geschützt werden, damit es nicht zum Verlust oder zum Diebstahl dieser Daten kommt.

Corporate Governance Geschäftsbericht 2022

Ambition bis 2030

  • Wir handeln verantwortungsbewusst und verfügen über die Strukturen, um gesetzeskonformes und nachhaltiges Verhalten zu ermöglichen.
  • Wir gehen sorgfältig mit Daten um. Wir schützen unsere (Kunden-)Daten nach höchsten Standards und minimieren so das Risiko von verlorenen und gestohlenen Daten. 
  • Die Geschäftsleitung integriert ökonomische, ökologische und soziale Aspekte in ihre Unternehmensentscheide und verfolgt die Entwicklung laufend.

Ziele bis 2026

Ziel
Wir halten uns an die Vorgaben des FINMA-Rundschreibens “Corporate Governance – Banken” mit einem bankweiten Risikomanagement und IKS. Damit verfügen wir über die Strukturen und insbesondere die Kontrollmechanismen, um gesetzeskonformes Verhalten zu ermöglichen.

Massnahmen und Umsetzungsstand
Wir halten uns seit jeher an geltende Gesetze und Verordnungen und setzen neue fristgerecht und sorgfältig um. Weitere Massnahmen ergeben sich aus der internen oder externen Revision, dem Risikomanagement oder dem internen Kontrollsystem.


Ziel
Wir integrieren Nachhaltigkeit in Prozesse, Weisungen und Projekte.

Massnahmen und Umsetzungsstand
Im Zuge der Strategieumsetzung prüfen wir im 2024 unsere Prozesse auf deren Einfluss auf die nachhaltige Entwicklung. Neu einzuführende Prozesse werden vor Einführung geprüft. Werden dabei erhebliche, negative Einflüsse festgestellt, werden diese sowie mögliche Prozessänderungen mit der Prozesseignerin- oder eigner, dem Nachhaltigkeitsgremium sowie bei Bedarf mit der Geschäftsleitung besprochen und nach Möglichkeit angepasst.

In der Projektinitialisierung prüfen wir, welchen Einfluss die Durchführung eines Projekts auf Nachhaltigkeit hat. Im Verlauf des Jahres 2024 passen wir die internen Formulare wie den Projektauftrag entsprechend an. Werden erhebliche, negative Einflüsse festgestellt wird neu beurteilt, ob und wie Projekte trotzdem durchgeführt werden sollen.

Die oben aufgeführten Massnahmen können Anpassungen im Weisungswesen mit sich ziehen. Wir werden daher auch prüfen, ob und welche Weisungen angepasst werden müssen, um eine nachhaltige Entwicklung zu gewährleisten.


Ziel
Wir führen regelmässig Awareness-Kampagnen und Schulungen zum Thema Datenschutz und Informationssicherheit durch. Wenn möglich wird die Effektivität dieser Massnahmen gemessen.

Massnahmen und Umsetzungsstand
Wir haben bereits im Verlauf des Jahres 2023 eine elektronische Plattform in Betrieb genommen, welche es den Mitarbeitenden ermöglicht, selbständig innerhalb von gesetzten Fristen zu den genannten Themen Schulungen zu absolvieren. Diese Schulungen sind für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Pflicht und werden laufend auf möglichen Ausbau geprüft. Weiter sensibilisieren wir mit Awareness-Kampagnen und regelmässigen Inputs zu Datenschutz und Informationssicherheit. Diese Massnahmen zeigen Wirkung: Im Winter 2023/24 überrollte eine Betrugswelle die Schweiz. Von unseren Mitarbeitenden konnten diverse Betrugsversuche verhindert und so unsere Kundschaft geschützt werden.


Ziel
Wir berichten im Rahmen des Geschäftsberichts 2023 erstmals über Nachhaltigkeit (Publikation im 2024). In der Berichterstattung ab dem Geschäftsbericht 2024 orientieren wir uns an den GRI-Standards (Publikation im 2025).

Massnahmen und Umsetzungsstand
Im Geschäftsbericht 2023 publizierten wir eine Übersicht über die NKB-Nachhaltigkeitsstrategie und geplante Massnahmen im Bereich Nachhaltigkeit. Im Verlauf des Jahre 2024 wird ein Konzept erstellt, um die Berichterstattung in Zukunft umfassender zu gestalten. Dabei werden wir uns an der Methodik der Global Reporting Initiative (GRI) orientieren und in den Folgejahren transparent über die nachhaltige Entwicklung als fester Bestandteil des Geschäftsberichts informieren.

Engagement für die Region

Als Kantonalbank nehmen wir durch das Anbieten von verschiedenen Finanzdienstleistungen eine wichtige Stellung für die regionale Wirtschaft ein. Zudem verfügen wir über die Ressourcen, um lokale Initiativen und Veranstaltungen zu unterstützen und somit das gesellschaftliche Leben im Kanton und in der Region zu fördern.

Sponsoring und Engagements

Ambition bis 2030

  • Wir fördern die volkswirtschaftliche Entwicklung im Kanton Nidwalden. Wir setzen den Fokus auf die finanzielle Stabilität unserer Bank und unterstützen die lokalen Unternehmen.
  • Zudem engagieren wir uns für ein breites und abwechslungsreiches Angebot, schwerpunktmässig im Kanton Nidwalden, in den Bereichen Sport, Kultur, Bildung, Wirtschaft, Soziales und Umwelt.
  • Wir ermöglichen unseren Mitarbeitenden ein Engagement in Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Bildung.
  • Wir erstellen eine Beschaffungspolitik mit Nachhaltigkeitskriterien und berücksichtigen diese bei der Beschaffung sowie bei der Durchführung und Unterstützung von Anlässen.

Ziele bis 2026

Ziel
Wir bevorzugen, wenn immer möglich und sinnvoll, lokale Anbieter in unserer Beschaffung (lokal - 1. Priorität: Zentralschweiz (NW, OW, LU, UR, SZ, ZG), 2. Priorität: übrige Schweiz).

Massnahmen und Umsetzungsstand
Wir bevorzugen bereits heute, wenn möglich, Anbieter aus dem Kanton Nidwalden oder aus der Region Zentralschweiz. Um aber eine aktuelle Übersicht über das Lieferantenportfolio zu erhalten, werden wir im 2024 alle Bestellungen und Beschaffungen des vergangenen Jahres prüfen und in die im Ziel erwähnten Prioritäten einteilen. Werden Bestellungen und Beschaffungen ausserhalb der beiden Prioritäten getätigt, suchen wir nach Alternativen innerhalb der beiden Prioritäten und prüfen einen Wechsel. Neue Lieferanten sollen aktiv auf Nachhaltigkeit angesprochen werden. So stellen wir in Zukunft sicher, dass die Grundsätze zur nachhaltigen Beschaffung (zu definieren – siehe unten) stets umgesetzt werden.


Ziel
Wir erarbeiten bis Ende 2024 Grundsätze zur nachhaltigen Beschaffung. Bis Ende 2025 sind diese Grundsätze mit allen Lieferanten besprochen und werden laufend umgesetzt.

Massnahmen und Umsetzungsstand
Die Erarbeitung der Grundsätze zur nachhaltigen Beschaffung wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 mit den verantwortlichen Stellen angestossen. Sobald wir die Grundsätze erarbeitet haben, werden diese intern und extern kommuniziert und bei der Beschaffung konsequent berücksichtigt. Wir unterstützen, wenn nötig und angebracht, unsere Lieferanten bei der Umsetzung.


Ziel
Wir erarbeiten bis Ende 2024 Nachhaltigkeitskriterien für bankeigene Anlässe. Ab 2025 werden diese bei allen bankeigenen Anlässen berücksichtigt.

Massnahmen und Umsetzungsstand
Die Erarbeitung der Nachhaltigkeitskriterien für bankeigene Anlässe wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 mit den verantwortlichen Stellen angestossen. Sobald wir die Nachhaltigkeitskriterien erarbeiten haben, werden die Mitarbeitenden umfassend darüber informiert, sodass die Kriterien konsequent umgesetzt werden können.


Ziel
Wir entwickeln bis Ende 2024 einen Nachhaltigkeitsleitfaden für Sponsoringpartner und integrieren bei den Schwerpunktsponsorings (> CHF 5’000) Nachhaltigkeitsgrundsätze in die Verträge. 

Massnahmen und Umsetzungsstand
Die Erarbeitung des Nachhaltigkeitsleitfadens für Sponsoringpartner wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 angestossen. Der Leitfaden wird mit allen Sponsoring-Empfängern geteilt und bei Schwerpunktsponsorings in die Sponsoringverträge als verbindlicher Bestandteil integriert. Weiter prüfen wir, ob und wie mit dem Nachhaltigkeitsleitfaden Anreize geschaffen werden können, damit Sponsoringpartner nachhaltiger werden.


Ziel
Mitarbeitende erhalten einen zusätzlichen Freitag pro Jahr für gemeinnützige Einsätze. Wir erstellen eine Plattform, auf welcher die Bank und Mitarbeitende Einsätze einbringen können. Damit sollen die Mitarbeitenden zusätzlich motiviert werden. Bestehende Einsätze für Umwelt oder Gesellschaft (z.B. Trainerfunktionen, Freiwilligenarbeit in Altersheimen oder Leitungsfunktionen in Jugendvereinen), werden dabei mitberücksichtigt. 

Massnahmen und Umsetzungsstand
Die Umsetzung dieses Ziels beginnt voraussichtlich Anfang 2025 mit der Erarbeitung eines Leitfadens zur Definition eines gemeinnützigen Einsatzes. Weiter werden mögliche Partnerschaften eruiert. Dabei ist es uns ein grosses Anliegen, dass auch die Mitarbeitenden mögliche Partnerschaften und Einsätze vorschlagen können. Um diesen Prozess möglichst einfach zu gestalten, soll dazu eine interne Plattform erstellt werden. Uns ist zudem bewusst, dass bereits ein breites gesellschaftliches Engagement durch unsere Mitarbeitenden geleistet wird. Aus diesem Grund soll es auch möglich sein, den zusätzlichen Freitag als Kompensation zu beziehen, wenn ein gemeinnütziges Engagement ausserhalb des NKB-Angebotes geleistet wird.