Kapitaleinzahlungs-Sperrkonto

Mit dem Kapitaleinzahlungs-Sperrkonto steht der Gründung Ihrer Firma nichts mehr im Weg.

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Das NKB Beratungsteam hilft gerne weiter.

Ihre Vorteile

  • Sie profitieren von Beratungs- und Betreuungsleistungen und werden durch einen erfahrenen Kundenbetreuer begleitet.
  • bequeme und transparente Abwicklung von Neugründungen, ordentliche und genehmigte Kapitalerhöhungen oder Nachliberierungen
  • Erhalt einer Bestätigung nach erfolgter Kapitaleinzahlung

Überblick

Wenn Sie eine Gesellschaft (z. B. AG, GmbH) gründen oder eine ordentliche bzw. genehmigte Kapitalerhöhung durchführen, eignet sich das Kapitaleinzahlungs-Sperrkonto der NKB zur Hinterlegung des Gesellschaftskapitals.

Geeignet für

Geeignet für

  • Hinterlegung Gründungskapital
  • Kapitalerhöhungen
  • Nachliberierungen
Gut zu wissen

Gut zu wissen

Nach Veröffentlichung der Gesellschaftsgründung/Kapitalerhöhung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) bzw. im Handelsregister sowie nach Vorliegen der erforderlichen Kundenformalitäten wird das hinterlegte Kapital nach Abzug der Bearbeitungsgebühr auf ein Konto lautend auf die Gesellschaft ausbezahlt.

Produkt-Konditionen

Zinssatz 0,000 %
Gebühr - 1 ‰ des hinterlegten Kapitals (mindestens jedoch CHF 250, exkl. MWST; bei Expresseröffnung
am gleichen Tag oder Folgetag CHF 500, exkl. MWST);
- Allfällige Sonderaufträge werden nach Aufwand zusätzlich verrechnet.

Kündigungs- und Rückzugsbedingungen

Kündigungsauftrag keiner
kündigungsfreier Betrag unlimitiert
Kündigungsfrist keine
Bezugszeitraum unlimitiert
Nichtkündigungskommission keine