NKB bietet neu SARON® Geldmarkt-Hypothek an

Die neue SARON® Geldmarkt-Hypothek löst die LIBOR-basierte Hypothek ab und eignet sich für Kundinnen und Kunden, die von aktuellen Marktsätzen profitieren möchten.

Der SARON® (Swiss Average Rate Overnight) löst in der Schweiz den LIBOR (London Interbank Offered Rate) bis spätestens Ende 2021 ab. Die SIX Group AG hat den SARON® 2009 mit der Schweizerischen Nationalbank entwickelt. Es handelt sich dabei um einen Tagesgeldsatz, der auf abgeschlossenen Transaktionen am Schweizer Geldmarkt beruht. Daher gilt der Zinssatz als verlässlich und robust.

Mit der SARON® Geldmarkt-Hypothek profitieren Kunden von einem marktgerechten und transparenter Zinssatz, der auf tatsächlichen Transaktionen am Schweizer Geldmarkt basiert. Die Hypothek eignet sich für Privatpersonen und Unternehmen, die von tiefen Geldmarktzinsen profitieren wollen und das finanzielle Risiko bei steigenden Zinsen tragen können. 

Zusammensetzung des persönlichen Zinssatzes

Der persönliche Zinssatz der SARON® Geldmarkt-Hypothek setzt sich aus dem Basiszinssatz und einer fixen Marge zusammen.

Der Basiszins für die Hypothek wird aus den SARON®-Tagessätzen von drei Monaten am Ende der jeweiligen Zinsperiode (SARON®-Compound) berechnet. Neu ist daher die Höhe des Zinssatzes erst am Ende der Zinsperiode bekannt.

Die Marge ist individuell und hängt von der Schuldnerbonität, dem Objekt und der Belehnungshöhe ab.

Zwei Optionen für Kunden einer LIBOR-basierten Geldmarkt-Hypothek

Das bestehende Produkt läuft bis zum definierten Laufzeitende mit den vertraglich vereinbarten Konditionen weiter, sofern Kundinnen und Kunden nichts unternehmen. Die einzige Änderung: Per 1.1.2021 orientiert sich der Basiszinssatz neu am SARON® und nicht mehr am LIBOR. Aktuell hat diese Umstellung keinen Einfluss auf den Hypothekarzinssatz, da beide Basiszinssätze aufgrund der aktuellen Negativzinssituation auf 0,000 % fixiert sind.

Alternativ können Kunden ihre aktuelle Hypothek in eine Festhypothek gemäss den vereinbarten Bestimmungen in der Produktevereinbarung umwandeln.