
Ab dem 1. Oktober 2022 werden die roten und orangen Einzahlungsscheine nicht mehr verarbeitet und entsprechend abgewiesen. Neu wird nur noch die QR-Rechnung gültig sein.
Diese Änderung betrifft sämtliche der folgenden Aufträge, die auf roten roten oder orangen Einzahlungsscheinen basieren:
- Zahlungen im E-Banking und via Mobile Banking App
- bestehende Daueraufträge
- KB-Direkt-Aufträge
Empfehlung der NKB: Daueraufträge anpassen
Kundinnen und Kunden sollten ein besonderes Augenmerk auf ihre Daueraufträge legen, die sie zwingend neu erfassen müssen, sofern diese auf einem orangen Einzahlungsschein basieren. Die neue QR-Rechnung sollte von der Rechnungsstellerin oder dem Rechnungssteller (Vermieter, Abo-Anbieter usw.) zugestellt werden.
Für die Anpassung der Daueraufträge bestehen drei Optionen:
- Kundinnen und Kunden erfassen einen neuen Auftrag direkt im E-Banking oder Mobile Banking der NKB.
- Kundinnen und Kunden lassen ihren Dauerauftrag in einer unserer Geschäftsstellen anpassen.
- Kundinnen und Kunden erteilen der NKB einen schriftlichen Auftrag per Brief zur Anpassung.
Keine Änderung beim Erfassen einer Rechnung
Am Erfassungsprozess einer Zahlung ändert sich nach dem Wechsel auf die QR-Rechnung nichts. Es bestehen wie bisher drei Varianten, um eine Zahlung zu erfassen: