Bedingungen für die Benützung der Visa Debit

Version 15. November 2022

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Einsatzarten (Funktionen)

Die Visa Debit der Nidwaldner Kantonalbank (nachstehend «Bank» genannt) kann je nach Vereinbarung für eine oder mehrere der folgenden Funktionen eingesetzt werden:

  • als Bargeldbezugskarte am Geldautomaten im In- und Ausland, als Zahlungskarte zur Bezahlung von Waren und Dienstleistungen im In- und Ausland sowie für das Empfangen und Senden von Geld-Überweisungen (vgl. Ziff. II)
  • für weitere Dienstleistungen der kartenherausgebenden Bank (vgl. Ziff. III)

Die jeweils aktuellen Verwendungsmöglichkeiten werden von der Bank festgelegt. Hinweise zur richtigen Kartennutzung sowie Informationen zu den Konditionen und Gebühren sind auf der Webseite der Bank jederzeit abrufbar (www.nkb.ch).

Für die vertragsgemässe Nutzung der Karte stehen je nach Einsatzort (nachfolgend «Karten-Akzeptanzstelle» genannt) folgende Autorisierungsmöglichkeiten zur Verfügung:

a) Autorisierung mittels Eingabe der von der kartenberechtigten Person gewählten persönlichen Identifikationsnummer (nachfolgend «PIN» genannt)
Zum Beispiel zum Bezug von Bargeld an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten oder bei entsprechend gekennzeichneten Anbietern.

b) Autorisierung durch die Verwendung eines 3-D Secure Verfahrens
Zum Beispiel im Onlinehandel, wenn die kartenberechtigte Person bei der Bezahlung mit der Karte einen Code eingeben muss oder die Transaktion über eine Applikation auf einem Mobilgerät bestätigt.

c) Autorisierung nur durch Angabe des Namens, der Kartennummer, des Verfalldatums, und – falls verlangt und vorhanden – der auf der Karte angebrachten Prüfziffer (CVV, CVC)
Damit verzichtet die kartenberechtigte Person z. B. bei einem Online-Kauf auf eine starke Kundenauthentifizierung.

d) Autorisierung mittels Verwendung der Karte ohne PIN oder eines anderen Legitimationsmittels an automatisierten Zahlstellen
Bezahlmethode z. B. bei Ticketautomaten, Autobahnzahlstellen, in Parkhäusern oder mittels kontaktloser Bezahlung

e) Autorisierung durch Erteilung einer Dauerermächtigung an die Karten-Akzeptanzstelle
Eine Dauerermächtigung erlaubt es der Karten-Akzeptanzstelle, wiederkehrende Leistungen (z. B. Monatsabonnements, regelmässige Online-Services, etc.) über die ihr angegebene Karte abzubuchen.

Wenn die Autorisierung der Bezahlung für wiederkehrende Leistungen oder der Bezug der Leistungen nicht mehr gewünscht wird, hat die kartenberechtigte Person diese direkt bei der Karten-Akzeptanzstelle zu widerrufen. Bei einer allfälligen Kartenkündigung ist der Inhaber für sämtliche Dienstleistungen, welche zu wiederkehrenden Belastungen führen, verpflichtet, die Zahlungsmodalitäten bei der Karten-Akzeptanzstelle selbst zu ändern oder zu widerrufen. Die Bank hat das Recht, ohne vorgängige Informationen die Kartennummer und das Verfalldatum einer neuen Karte denjenigen Karten-Akzeptanzstellen mitzuteilen, die die kartenberechtigte Person mittels Hinterlegung der Karteninformationen (Card-on-File-Kontoinformationen, COF) für die Abbuchung der Leistungen ermächtigt hat.

2. Kontobeziehung

Die Visa Debit bezieht sich immer auf ein bestimmtes Konto (nachfolgend «Konto» genannt).

3. Kartenberechtigte Person

Kontoinhaber oder zusätzlich von ihm bevollmächtigte Personen können kartenberechtigte Personen sein. Eine Visa Debit lautet auf den Namen der jeweiligen kartenberechtigten Person.

4. Eigentum

Die Visa Debit bleibt Eigentum der Bank.

5. Gebühr

Für die Ausgabe der Visa Debit und deren Autorisierung sowie für die Verarbeitung der mittels der Visa Debit getätigten Transaktionen und für die Ausstellung von Ersatzkarten kann die Bank vom Kontoinhaber Gebühren erheben. Die jeweils geltenden Gebühren sind jederzeit auf der Website der Bank abrufbar (www.nkb.ch). Diese Gebühren werden dem Konto belastet, auf das die Visa Debit ausgestellt ist.

6. Sorgfaltspflichten der kartenberechtigten Person

a) Unterzeichnung
Bei Erhalt der Visa Debit ist diese von der kartenberechtigten Person sofort an der hierfür vorgesehenen Stelle zu unterzeichnen.

b) Aufbewahrung
Die Visa Debit und die PIN sind besonders sorgfältig und voneinander getrennt aufzubewahren.

c) Geheimhaltung der PIN
Die PIN ist geheim zu halten und darf von der kartenberechtigten Person keinesfalls an andere Personen weitergegeben werden. Insbesondere darf die PIN weder auf der Visa Debit vermerkt noch in anderer Weise (z. B. auch in geänderter Form) zusammen mit dieser aufbewahrt werden. Die Eingabe der PIN muss stets verdeckt erfolgen.

d) Geheimhaltung Kartennummer, Verfall und Prüfziffer
Die Kartennummer, der Kartenverfall sowie die Prüfziffer sind geheim zu halten und dürfen von der kartenberechtigten Person keinesfalls an Dritte weitergegeben werden, ausgenommen für den bestimmungsgemässen Gebrauch.

e) Änderung der PIN
Von der kartenberechtigten Person geänderte PIN dürfen nicht aus leicht ermittelbaren Zahlenkombinationen (wie Telefonnummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen, usw.) bestehen.

f) Weitergabe der Visa Debit
Die kartenberechtigte Person darf seine Visa Debit Drittpersonen weder weitergeben noch aushändigen oder auf andere Weise zugänglich machen.

g) Meldung bei Verlust
Bei Verlust der Visa Debit oder der PIN sowie bei Verbleiben der Visa Debit in einem Gerät ist die von der kartenherausgebenden Bank bezeichnete Stelle unverzüglich zu benachrichtigen (vgl. auch Ziff. II.7 und Ziff. II.11).

h) Kontrolle und Meldung von Unstimmigkeiten
Der Kontoinhaber ist verpflichtet, die entsprechenden Kontoauszüge sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Unstimmigkeiten (insbesondere Belastungen aufgrund missbräuchlicher Verwendung der Karte, usw.) der Bank bzw. der von der Bank bezeichneten Stelle unverzüglich zu melden, spätestens aber 30 Tage nach Erhalt des Kontoauszugs der betreffenden Rechnungsperiode.

i) Meldung an die Polizei
Bei (tatsächlichen oder vermuteten) strafbaren Handlungen hat die kartenberechtigte Person Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Er hat nach bestem Wissen zur Aufklärung eines allfälligen Schadenfalls und zur Verminderung des daraus resultierenden Schadens beizutragen.

7. Deckungspflicht

Die Visa Debit darf nur verwendet werden, wenn auf dem Konto die erforderliche Deckung (Guthaben oder Kreditlimite) vorhanden ist.

8. Belastungsrecht der Bank

Die Bank ist berechtigt, sämtliche Beträge aus dem Einsatz der Visa Debit (gemäss Ziff. I.1), d.h. auch reservierte oder provisorisch gebuchte Beträge (z. B. Kaution bei Automiete, usw.), dem Konto zu belasten (vgl. Ziff. II.6.) bzw. als Belastung zu verbuchen. Ein reservierter oder provisorisch gebuchter Betrag kann bis zu 31 Kalendertage auf dem Konto verbucht bleiben und kann auf die Kartenlimite und das Guthaben auf dem Konto wie eine definitive Belastung angerechnet werden und damit die Einschränkung der Liquidität auf dem Konto bewirken. Transaktionen, welche in einer Währung erfolgen, die nicht der Währung des Kontos entsprechen, werden in die Währung des Kontos zum einem von der Bank bestimmten Umrechnungskurs umgerechnet. Trotz Überprüfung des aktuellen Kontosaldos zum Zeitpunkt bzw. Reservierung der Zahlung kann es je nach Wechselkurs bei der definitiven Buchung dazu führen, dass der Kontosaldo ins Minus fällt.

Ebenso kann bei einer Sammelbuchung der resultierende Gesamtbetrag den Kontosaldo zum Zeitpunkt der Buchung des Gesamtbetrags übersteigen, sodass auf dem Konto ein Minussaldo resultiert. Eine solche Sammelbuchung erfolgt z. B. im Rahmen der Nutzung einer Applikation auf dem Mobilgerät (z. B. Ticket App, welche während einer gewissen Zeit alle über die App getätigten Käufe sammelt und am Ende der gewählten Zeitperiode den Gesamtbetrag der Bank zur Buchung übermittelt). Die Bank hat das Recht, eine Transaktion ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn auf dem Konto eine ungenügende Deckung vorhanden ist (d.h. wenn die Buchung der Transaktion zu einem Minussaldo auf dem Konto führen würde). Die Bank haftet bei einer Ablehnung nicht für dadurch oder in diesem Zusammenhang entstehende Schäden oder Kosten (wie Verzugszinsen oder Mahngebühren). Bei Überschreitung des Guthabens kann die Bank den geschuldeten Betrag sofort einfordern.

Das Belastungsrecht der Bank bleibt auch bei Streitigkeiten der kartenberechtigten Person mit Drittpersonen uneingeschränkt bestehen.

9. Geltungsdauer und Kartenerneuerung

Die Visa Debit ist bis zum Ende des auf ihr angegebenen Datums gültig. Bei ordentlicher Geschäftsabwicklung und ohne ausdrückliche Kündigung der kartenberechtigten Person wird die Visa Debit vor Ende des auf ihr angegebenen Datums automatisch durch eine neue Visa Debit ersetzt.

10. Zusammenarbeit mit Dienstleistern

Im Zusammenhang mit der Visa Debit kann die Bank Bereiche und Funktionen einschliesslich Daten von kartenberechtigten Personen ganz oder teilweise an Dienstleister im Inland auslagern (Outsourcing). Diese Dienstleister können Daten von kartenberechtigten Personen wiederum an weitere Dienstleister bekanntgeben. Mit der Zustimmung zu den vorliegenden Bedingungen bzw. mit Nutzung der Visa Debit anerkennt die kartenberechtigte Person die Zusammenarbeit der Bank mit Dienstleistern. Insbesondere arbeitet die Bank mit einer der SIX Group AG angehörigen Gesellschaft (hiernach «SIX» genannt) als Dienstleisterin zusammen. Diese wird sowohl im Auftrag der Bank als auch in eigenem Namen gegenüber der kartenberechtigten Person auftreten. Auch werden sie bzw. ihre Mitarbeitenden direkten Kontakt mit der kartenberechtigten Person haben (z. B. im Kundendienstzentrum, der Kartensperrzentrale, der Betrugsbekämpfung sowie bei der Schadensabwicklung).

11. Kündigung

Eine Kündigung kann jederzeit erfolgen. Gleichbedeutend mit der Kündigung ist der Widerruf einer Vollmacht gemäss Ziff. I.3. Nach erfolgter Kündigung ist der Bank die Visa Debit unaufgefordert und unverzüglich zurückzugeben oder endgültig unbrauchbar zu machen. Durch vorzeitige Rückforderung oder Rückgabe der Karte entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Jahresgebühr. Die Bank bleibt trotz Kündigung berechtigt, dem Konto sämtliche Beträge zu belasten, welche auf Karteneinsätze vor der effektiven Rückgabe der Visa Debit zurückzuführen sind.

12. Gültigkeit und Änderungen der Bedingungen

Die vorliegenden Bedingungen sind gültig ab 15. November 2022 und ersetzen sämtliche bisherigen Bedingungen für die Benutzung der Visa Debit. Die Bank behält sich die jederzeitige Änderung dieser Bedingungen vor. Änderungen werden in angemessener Form mitgeteilt und gelten als genehmigt, falls die Visa Debit nicht vor Inkrafttreten der Änderungen zurückgegeben wird.

13. Allgemeine Geschäftsbedingungen

Im Übrigen sind im Verhältnis zur Bank der Basisvertrag und die jeweils geltenden Basisdokumente massgebend.

II. Visa Debit als Bargeldbezugs- und Zahlungskarte

1. Bargeldbezugsfunktion

Die Visa Debit kann jederzeit zum Bezug von Bargeld zusammen mit der PIN an entsprechend gekennzeichneten Geldautomaten im In- und Ausland oder mit Unterzeichnung des Transaktionsbelegs bei entsprechend gekennzeichneten Anbietern bis zu den für die Visa Debit festgesetzten Limiten eingesetzt werden.

2. Zahlungsfunktion

Die Visa Debit kann jederzeit zur Zahlung von Waren und Dienstleistungen im In- und Ausland und nach Autorisierung gemäss Ziff. II.1b und c bei entsprechend gekennzeichneten Anbietern bis zu den für die Visa Debit festgesetzten Limiten eingesetzt werden.

3. Geld empfangen und senden

Die Visa Debit kann, sofern von der Bank angeboten, für das Empfangen und Senden von Geld-Überweisungen verwendet werden.

4. PIN

Der kartenberechtigten Person wird zusätzlich zur Visa Debit mit separatem Schreiben die PIN zugestellt. Es handelt sich dabei um eine karteneigene sechsstellige maschinell berechnete Geheimzahl, welche weder der Bank noch Dritten bekannt ist. Werden mehrere Visa Debit ausgestellt, so erhält jede Visa Debit eine eigene PIN.

5. Änderung der PIN

Der kartenberechtigten Person wird empfohlen, an dafür eingerichteten Geldautomaten eine neue sechsstellige PIN aus Zahlen zu wählen, welche die zuvor geltende PIN unmittelbar ersetzt.

Eine Änderung kann beliebig oft und jederzeit vorgenommen werden. Um den Schutz gegen missbräuchliche Verwendung der Visa Debit zu erhöhen, darf die gewählte PIN weder aus leicht ermittelbaren Kombinationen bestehen (vgl. Ziff. I.6d), noch auf der Visa Debit vermerkt oder in anderer Weise (auch nicht in geänderter Form) zusammen mit dieser aufbewahrt werden.

6. Legitimation, Belastung und Risikotragung

Jede Person, die sich durch Eingabe der Visa Debit und Eintippen der dazu passenden PIN in ein hierfür eingerichtetes Gerät legitimiert, oder die mit entsprechender Funktion kontaktlos ohne PIN bezahlt (bis zu dem von der Bank zugelassenen Maximalbetrag), oder die sich durch Verwendung der Kartennummer, des Kartenverfalls und der Prüfziffer bzw. dem 3D-Secure Code in Applikationen oder im Internet legitimiert oder die den Transaktionsbeleg unterzeichnet, gilt als berechtigt, den Bargeldbezug bzw. die Zahlung mit dieser Visa Debit zu tätigen. Dies gilt, auch wenn es sich bei dieser Person nicht um die tatsächlich kartenberechtigte Person handelt. Dementsprechend ist die Bank berechtigt, den Betrag der so getätigten und elektronisch registrierten Transaktion dem Konto zu belasten. Die Risiken aus einer missbräuchlichen Verwendung der Visa Debit liegen somit grundsätzlich beim Kontoinhaber.

7. Schadenübernahme bei Nichtverschulden

Unter der Voraussetzung, dass die kartenberechtigte Person die Bedingungen für die Benützung der Visa Debit in allen Teilen eingehalten hat (insbesondere die Sorgfaltspflichten gemäss Ziff. I.6) und ihn auch sonst in keiner Weise ein Verschulden trifft, übernimmt die Bank Schäden, die dem Kontoinhaber aus missbräuchlicher Verwendung der Visa Debit durch Dritte in den vorgesehenen Funktionen gemäss Ziff. I.1 entstehen. Miterfasst sind auch Schäden in Folge Fälschung oder Verfälschung der Visa Debit. Nicht als «Dritte» zu betrachten sind die kartenberechtigten Personen und deren Ehepartner/in bzw. eingetragene Partner/in sowie mit diesen im gleichen Haushalt lebende Personen. Schäden, für die eine Versicherung aufzukommen hat, sowie allfällige Folgeschäden irgendwelcher Art werden nicht übernommen.

8. Technische Störungen und Betriebsausfälle

Aus technischen Störungen und Betriebsausfällen, die den Einsatz der Visa Debit in ihren vorgesehenen Funktionen gemäss Ziff. I.1 ausschliessen, entstehen der kartenberechtigten Person keine Ansprüche auf Schadenersatz.

9. Limiten

Die Bank legt je ausgegebener Visa Debit Limiten fest und teilt diese in angemessener Form mit. Die Orientierung allfälliger Bevollmächtigter über Limiten ist Sache des Kontoinhabers.

10. Transaktionsbeleg

Die kartenberechtigte Person erhält bei Bargeldbezügen an den meisten Geldautomaten auf Verlangen, bei Bezahlung von Waren und Dienstleistungen automatisch oder auf Verlangen einen Transaktionsbeleg. Die Bank selbst verschickt keine Belastungsanzeigen.

11. Sperrung

Die Bank bzw. eine von der Bank bezeichneten Stelle ist jederzeit berechtigt, ohne vorgängige Mitteilung an die kartenberechtigte Person und ohne Angabe von Gründen die Visa Debit zu sperren. Sie sperrt die Visa Debit, wenn es die kartenberechtigte Person ausdrücklich verlangt, bei Verlustmeldung der Visa Debit und/oder der PIN sowie bei Kartenkündigung. Die Sperrung kann nur bei der von der kartenherausgebenden Bank bezeichneten Stelle verlangt werden. Für Einsätze der Visa Debit vor Wirksamwerden der Sperrung innert geschäftsüblicher Frist ist die Bank berechtigt, das Konto zu belasten. Die mit der Sperrung verbundenen Kosten können dem Konto belastet werden. Die Sperrung wird nur mit Einverständnis des Kontoinhabers bei der Bank wieder aufgehoben.

III. Visa Debit für weitere Dienstleistungen

1. Zugriffsmöglichkeiten

Die Visa Debit des Kontoinhabers ermöglicht innerhalb der bankeigenen und -fremden Geldautomat-Funktionen zusätzlich zu dem auf der Visa Debit aufgeführten Konto den Zugriff auf weitere von der Bank freigeschaltete Konti des Kontoinhabers. Für die Visa Debit von Bevollmächtigten gilt ausschliesslich Ziff. I.2. Für Richtigkeit und Vollständigkeit von Angaben (Saldi, usw.), die abgefragt werden können, übernimmt die Bank keine Gewähr.

2. Einsatzbeschränkung

Auszahlungen sowie eine allfällige Ausführung von Übertragsbuchungen können verweigert werden, falls das Konto ungenügend gedeckt ist bzw. keine entsprechende Kreditlimite eingeräumt wurde, oder wenn Rückzugslimiten des entsprechenden Kontos oder der betreffenden Visa Debit überschritten würden.

3. Einzahlungsfunktion

Die Visa Debit ermöglicht dem Kontoinhaber innerhalb der bankeigenen und gegebenenfalls auch bankfremden Geldautomat-Funktionen zusätzlich die Einzahlung von Münzen und Noten in CHF und in von der Bank bestimmten Währungen an den dafür eingerichteten Automaten der Bank. Die Bargeldeinzahlung an Geldeinzahlungsautomaten ist aus technischen Gründen je Transaktion beschränkt, wobei mehrere Transaktionen miteinander verknüpft werden können. Die Bank behält sich indes das Recht vor, betragliche Höchstgrenzen für tägliche oder monatliche Einzahlungen festzulegen.

Der Kunde legitimiert sich durch die Eingabe der Visa Debit und Eintippen der dazu passenden PIN. Jede vom Kunden getätigte elektronisch registrierte Transaktion ist für ihn rechtsverbindlich. Der vom Automaten erkannte Betrag wird auf dem angewählten Konto gutgeschrieben und gilt als vom Kunden anerkannt. Der bei einer Bargeldeinzahlung vom Automaten erhältliche Transaktionsbeleg gilt als Gutschriftanzeige.

Ist der Automat zufolge einer technischen Störung, wegen Nichterkennung einzelner Noten oder aufgrund anderer Umstände nicht in der Lage, die Zählung der eingelegten Banknoten vollständig vorzunehmen, so wird aufgrund der Journalaufzeichnungen und nötigenfalls durch Nachzählung der eingelegte Betrag ermittelt und dem Kunden gutgeschrieben. Der Kunde erhält von der Bank umgehend eine Anzeige mit Angabe des festgestellten Geldeinzahlungsbetrages. Er anerkennt den auf diese Weise festgestellten Betrag als richtig. Die Risiken aus der missbräuchlichen Verwendung bzw. aus Verlust der Visa Debit liegen in Bezug auf die Einzahlungsfunktion ausschliesslich beim Kontoinhaber. Die Bank übernimmt keine Schäden, die dem Kontoinhaber aus missbräuchlicher Verwendung der Einzahlungsfunktion entstanden sind.

4. Visa Debit STUcard (Vorteilskarte für Jugendliche und Studierende)

Die Bank bietet in Zusammenarbeit mit der Jaywalker GmbH (hiernach «Jaywalker» genannt; www.jaywalker.ch) die spezielle Visa Debit STUcard und damit zusammenhängende Programme oder Zusatzleistungen bzw. Vergünstigungen bei Partnerunternehmen an, die sich ausschliesslich an Jugendliche bzw. Studierende richten. Die jeweils aktuell angebotenen Dienstleistungen sind auf der Website der Bank beschrieben und abrufbar (www.nkb.ch/stucard).

Der Kunde nimmt diese Zusammenarbeit mit Jaywalker zur Kenntnis und erteilt seine Einwilligung, dass die Bank die dazu notwendigen Daten zu seiner Person (insbesondere Vor-/Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Mobile-Nummer, Ausbildungsende) Jaywalker zur Verfügung stellt. Jaywlaker darf den Kunden gestützt darauf direkt kontaktieren.

Im Weiteren ist es der Bank erlaubt, Informationen aus der Nutzung der Visa Debit STUcard zur Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen zu nutzen, die für den Kunden aus Sicht der Bank interessant sein könnten. Für Inhalte, Angebote (wie Rabatte und Vergünstigungen) und Dienstleistungen von Partnerunternehmen von Jaywalker ist der jeweilige Anbieter von Drittleistungen verantwortlich bzw. übernimmt die Bank keine Haftung für die vom Kunden mit dem Anbieter der Drittleistungen getätigten Geschäfte. Sind die Voraussetzungen für die Nutzung der jeweiligen Visa Debit STUcard nicht mehr erfüllt, darf die Bank dies Jaywalker mitteilen und die betreffende Visa Debit STUcard zurückfordern.