1. Geltungsbereich
Die Nidwaldner Kantonalbank (nachfolgend «Bank» oder «NKB» genannt) bietet Privatkunden (nachfolgend «Kunden» genannt) mit der NKB TWINT App eine mobile Zahlungslösung an. «TWINT» ist ein von der TWINT AG bzw. ihren Gesellschaften (hiernach «TWINT-Gesellschaften» genannt) betriebenes Zahlungssystem.
Grundlage bilden die nachfolgenden Bedingungen, die die Nutzung der NKB TWINT App und die darin angebotenen Dienstleistungen (vgl. Ziff.I.2.) regeln. Diese Bedingungen gelten als vom Kunden akzeptiert, sobald er in der NKB TWINT App sein Einverständnis erklärt hat. In Ergänzung zu diesen besonderen Bedingungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank (insbesondere Basisdokumente (AGB), usw.).
2. TWINT Dienstleistungen
Die in der NKB TWINT App angebotenen Dienstleistungen (nachfolgend «Dienstleistungen» genannt) sind auf der Website der Bank (www.nkb.ch) und in der NKB TWINT App beschrieben und umfassen:
- Zahlungsfunktionen: Der Kunde kann die NKB TWINT App als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, in Online-Shops und in Apps einsetzen (vgl. Ziff. II); namentlich bei jedem Händler/Dienstleister, der TWINT als Zahlungsmittel akzeptiert (nachfolgend «Händler» genannt). Auch im Ausland kann die NKB TWINT App genutzt werden bei Händlern, die an einem mit dem TWINT-System kooperierenden ausländischen Zahlungssystem angeschlossen sind. Solche Transaktionen werden vom ausländischen Zahlungssystem an die TWINT AG weitergeleitet (nachfolgend «internationale Zahlung» genannt).
- Mehrwertleistungen: Im Weiteren bietet die NKB TWINT App die Hinterlegung oder Aktivierung von Sichtkarten und Dienstleistungen im Bereich des Mobile-Marketings an. Diese Mehrwertleistungen erlauben Kunden, Coupons, Stempelkarten und weitere Kampagnen auf der NKB TWINT App zu erhalten und zu verwalten, Stempel zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die NKB TWINT App einzulösen (vgl. Ziff. III).
3. Zugang zu den Dienstleistungen
Die Dienstleistungen können auf demjenigen Endgerät (wie z. B. Smartphone) genutzt werden, auf welchem die NKB TWINT App installiert werden kann (unabhängig vom Gerätehersteller). Hierfür muss das Endgerät die von der Bank verlangten technischen Voraussetzungen erfüllen (z. B. bestimmtes Betriebssystem, usw.). Die jeweils geltenden Mindestanforderungen sind unter www.twint.ch abrufbar oder im entsprechenden App Store ersichtlich.
Der technische Zugang zu den Dienstleistungen erfolgt via Internet über das Endgerät des Kunden als persönliches Terminal des Kunden und eine dedizierte von einem Geschäftskunden zur Verfügung gestellte Infrastruktur (wie Beacons-Sender, die auf dem Funkstandard BLE basieren). Für die Nutzung gewisser Dienstleistungen ist eine Internetverbindung erforderlich; andernfalls können solche Dienstleistungen nicht (bzw. nicht im gleichen Umfang) wie bei Bestehen einer Internetverbindung genutzt werden.
4. Registrierung und Identifizierung
Um die Dienstleistungen nutzen zu können, benötigt der Kunde insbesondere ein Referenzkonto (vgl. Ziff. II.2.), einen gültigen Zugang zu den E-Banking-Dienstleistungen der Bank, eine aktive Schweizer Mobile-Nummer, die aus Sicherheitsgründen verifiziert wird. Schliesslich werden zusätzliche Kundenangaben an die TWINT AG übermittelt (vgl. Ziff. IV).
Bei einem Wechsel oder einer Deaktivierung der Mobile-Nummer hat der Kunde der Bank die neue Mobile-Nummer oder die Deaktivierung des TWINT Benutzerkontos (nachfolgend «Benutzerkonto» genannt) umgehend bekanntzugeben.
5. Sorgfaltspflichten des Kunden
Beim Umgang mit der NKB TWINT App sind folgende Sorgfaltspflichten zu beachten, insbesondere:
- Der Kunde hat sein Endgerät vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen (z. B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre).
- Der Code für die Nutzung der NKB TWINT App – insbesondere zur Bestätigung von Zahlungen ab einem bestimmten Betrag, sowie die Codes der Geräte- bzw. Displaysperren – sind geheim zu halten, dürfen keinesfalls an andere Personen weitergegeben, oder zusammen mit dem Endgerät aufbewahrt werden.
- Der gewählte Code darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen bestehen (wie z. B. Mobile-Nummer, Geburtsdatum, usw.).
- Im Schadenfall hat der Kunde nach bestem Wissen zur Fallaufklärung und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen hat er Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
- Mit der Installation der NKB TWINT App auf seinem Endgerät bestätigt der Kunde, der rechtmässige Nutzer und Verfügungsberechtigte der Mobile-Nummer zu sein. Der Kunde ist für die Verwendung seines Endgeräts verantwortlich. Der Kunde trägt sämtliche Folgen, die sich aus der Nutzung der NKB TWINT App ergeben.
- Besteht Grund zur Annahme, dass unberechtigte Personen Zugang zur Geräte- bzw. Displaysperre haben, ist diese unverzüglich zu ändern.
- Bei Verlust des Endgeräts (insbesondere im Falle eines Diebstahls) ist die Bank umgehend zu benachrichtigen, damit eine Sperrung der NKB TWINT App erfolgen kann (vgl. Ziff. I.11.).
- Verbot des «Jailbreaks» (d.h. Ausschaltung der Sicherheitsstrukturen beim Endgerät zwecks Installation nicht offiziell verfügbarer Applikationen) bzw. der Einrichtung des Root-Zugriffs (d.h. eines Zugriffs auf Systemebene des Endgeräts), sowie Verbot der Installation von unerlaubten Apps, da dies das Endgerät für Viren und Malware anfälliger macht.
- Der Kunde hat vor jeder Ausführung einer Zahlung die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern.
- Zudem hat der Kunde die ausgeführten Zahlungen zu prüfen. Sofern der Kunde Unstimmigkeiten feststellt, hat der Kunde diese der Bank unverzüglich telefonisch und spätestens innert 30 Tagen ab Zahlungsdatum schriftlich mitzuteilen (Datum des Poststempels). Für den Fall, dass der Kunde aufgefordert wird, ein Schaden-/Beanstandungsformular einzureichen, ist dieses innert zehn Tagen nach Aufforderung ausgefüllt und unterzeichnet an die Bank zurückzusenden (Datum des Poststempels). Internationale Zahlungen können unter keinen Umständen rückabgewickelt werden und entsprechend können keine Beanstandungen entgegengenommen werden.
- Der Kunde sorgt dafür, dass der Kontakt zur Bank nicht abbricht. Kommt es zu einem Kontaktabbruch, so kann die Bank die ihr entstehenden Kosten für Adressnachforschungen, wie auch die besondere Behandlung und Überwachung von nachrichtenlosen Vermögenswerten, dem Kunden weiterbelasten. Kontakt- und nachrichtenlose Geschäftsbeziehungen mit einem Schuldsaldo werden von der Bank aufgelöst.
6. Legitimation und Verantwortlichkeit des Kunden
Bei unzutreffenden oder unvollständigen Angaben im Rahmen der App-Registrierung oder wenn die Nutzung der NKB TWINT App nach Ermessen der Bank erheblich vom üblichen Gebrauch abweicht oder Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens bestehen (z. B. Nutzung der NKB TWINT App für kommerzielle Zwecke), kann die Bank:
- den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Nutzung anhalten,
- die Dienstleistungserbringung ohne Vorankündigung und Entschädigung ändern, einschränken oder einstellen; oder
- diese Geschäftsbeziehung frist- und entschädigungslos beenden und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen.
Der Kunde anerkennt, dass jede Person, die sich durch Zugang zu seinem Endgerät und durch Nutzung der NKB TWINT App legitimiert oder über das Endgerät eine Transaktion bestätigt oder die NKB TWINT App an automatisierten Zahlstellen verwendet, von der Bank als berechtigt betrachtet wird, eine Transaktion mit der NKB TWINT App zu tätigen. Dies gilt auch in Fällen, in denen es sich bei dieser Person nicht um den effektiven Eigentümer des Endgeräts handelt.
Im Weiteren anerkennt der Kunde sämtliche getätigten Zahlungen von Warenkäufen und Dienstleistungen und P2P-Zahlungen, die von seinem Endgerät aus erfolgt sind und in der NKB TWINT App als Zahlung registriert wurden. Die Bank ist berechtigt, dem Kunden den Betrag jeder so getätigten und elektronisch registrierten Transaktion zu belasten.
Eine Entschädigung des Kunden für Schäden, die dem Kunden aus missbräuchlicher Verwendung der NKB TWINT App durch Dritte entstehen, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme hiervon besteht, sofern der Kunde nachzuweisen vermag, dass ihm trotz Einhalten seiner Pflichten gemäss den vorliegenden Bedingungen aus missbräuchlicher Verwendung der NKB TWINT App durch unberechtigte Dritte ein unwiederbringlicher Schaden entstanden ist. Dieser Schaden ist der Bank bei Feststellung unverzüglich schriftlich zu melden. Das Schadenformular ist innert zehn Tagen nach Erhalt ausgefüllt und unterzeichnet an die Bank zurückzusenden. Die Entschädigung richtet sich nach den effektiv vom Kunden direkt erlittenen Schaden, ist je Schadenereignis auf maximal CHF 5'000 beschränkt; bei internationalen Transaktionen ist eine Schadenübernahme ausgeschlossen.
7. Haftungsausschluss der Bank
Eine Haftung der Bank für direkte und indirekte Schäden aller Art (z. B. entgangener Gewinn oder Datenverlust) ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Eine Ausnahme hiervon besteht, sofern dem Kunden ein Schaden wegen Verletzung der geschäftsüblichen Sorgfalt durch die Bank entstanden ist.
Im Weiteren haftet die Bank nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung der NKB TWINT App seitens des Kunden oder einer anderen Person. Vorbehalten bleibt eine Entschädigung bei missbräuchlicher Verwendung der NKB TWINT App gemäss Ziff. I.6.
Die Bank ist bestrebt, möglichst jederzeit eine störungsfreie und ununterbrochene Nutzung der NKB TWINT App zur Verfügung zu stellen, kann dies jedoch nicht gewährleisten. Der technische Zugang zu den Dienstleistungen liegt in der ausschliesslichen Verantwortung des Kunden. Die Bank übernimmt keine Haftung für Endgeräte oder die Netzbetreiber (Provider) und lehnt – soweit gesetzlich zulässig – auch jede Haftung für die zur Nutzung der Dienstleistungen erforderliche Hard- und Software ab.
Eine Haftung der Bank für Schäden, die dem Kunden durch Übermittlungsfehler, in Fällen höherer Gewalt, technische Mängel oder Störungen (insbesondere durch einen Ausfall von Beacons oder fehlender Internetverbindung), rechtswidrige Eingriffe in Telekommunikationseinrichtungen/-netze und Überlastung solcher Einrichtungen/Netze, mutwillige Verstopfung der elektronischen Zugänge durch Dritte, Unterbrüche oder andere Unzulänglichkeiten entstehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
8. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und lokaler rechtlichen Restriktionen für die Nutzung
Die Bank kann aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben Zahlungs- sowie Zusatzfunktionen in der NKB TWINT App jederzeit ganz oder teilweise einschränken.
Die Nutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im Ausland nicht in Anspruch genommen werden. Zulässig sind jedoch internationale Zahlungen über ein mit dem TWINT-System kooperierendes ausländisches Zahlungssystem. Eine entsprechende Liste ist unter www.twint.ch einsehbar.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehungen des Kunden mit der Bank Umstände eintreten können, die die Bank gesetzlich verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen. Der Kunde ist verpflichtet, der Bank auf Verlangen Auskünfte zu erteilen, damit diese ihren gesetzlichen Abklärungs- oder Meldepflichten nachkommen kann.
9. Geistiges Eigentum
Der Kunde erhält bei erfolgreicher Registrierung für die NKB TWINT App ein unübertragbares, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den vorliegenden Bedingungen. Alle Rechte verbleiben bei der Bank bzw. beim jeweiligen Inhaber des Rechts. Verletzt der Kunde solche Rechte und wird die Bank dafür in Anspruch genommen, hat der Kunde die Bank schadlos zu halten.
10. Dauer und Kündigung
Die Nutzung der NKB TWINT App ist grundsätzlich auf unbestimmte Dauer vorgesehen. Der Kunde und die Bank sind berechtigt, diese Geschäftsbeziehung nach freiem Ermessen jederzeit zu kündigen. Eine Kündigung erfolgt, indem
- der Kunde der Bank mitteilt, die NKB TWINT App und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen nicht mehr nutzen zu wollen, und indem er die NKB TWINT App auf seinem Endgerät löscht; oder
- die Bank das Benutzerkonto des Kunden für die Nutzung der NKB TWINT App deaktiviert.
11. Sperrung durch Kunden
Auf ausdrückliches Verlangen des Kunden sperrt die Bank die NKB TWINT App. Allfällige bis zur Sperrung ausgelöste Transaktionen gelten als gebucht und können nicht rückgängig gemacht werden.
12. Leistungsänderungen, Unterbruch und Sperrung durch Bank
Die Bank kann die Dienstleistungen jederzeit ändern, aktualisieren oder weiterentwickeln. Zudem kann die Bank den Betrieb der NKB TWINT App oder den App-Zugang des Kunden jederzeit und ohne Vorankündigung (ganz oder teilweise) einstellen (z. B. bei Verwendung einer ungültigen Mobile-Nummer oder einer nichtregistrierten SIM-Karte; bei Betrugsverdacht; usw.) bzw. aus technischen oder rechtlichen Gründen die Verfügbarkeit einschränken (z. B. aufgrund rechtlicher/regulatorischer Anforderungen; auf behördliche Anordnung; aus Sicherheitsgründen; usw.).
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Bank (einschliesslich internationale Zahlungen) unterstehen materiellem schweizerischem Recht.
Der Gerichtsstand richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit solche nicht zur Anwendung gelangen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten Stans.
14. Änderungen der Bedingungen
Die Bank behält sich die jederzeitige Änderung dieser Bedingungen vor. Diese werden dem Kunden auf geeignete Weise bekanntgegeben. Die geänderten Bedingungen gelten als vom Kunden akzeptiert, sobald der Kunde in der NKB TWINT App sein Einverständnis erklärt hat. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, hat der Kunde die Dienstleistungen zu kündigen (gemäss Ziff. I.10.).
15. Gültigkeit
Die vorliegenden Bedingungen sind gültig ab 24. Juni 2022.