Bedingungen für die Nutzung der NKB TWINT App

Stand Juni 2022

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Geltungsbereich

Die Nidwaldner Kantonalbank (nachfolgend «Bank» oder «NKB» genannt) bietet Privatkunden (nachfolgend «Kunden» genannt) mit der NKB TWINT App eine mobile Zahlungslösung an. «TWINT» ist ein von der TWINT AG bzw. ihren Gesellschaften (hiernach «TWINT-Gesellschaften» genannt) betriebenes Zahlungssystem.

Grundlage bilden die nachfolgenden Bedingungen, die die Nutzung der NKB TWINT App und die darin angebotenen Dienstleistungen (vgl. Ziff.I.2.) regeln. Diese Bedingungen gelten als vom Kunden akzeptiert, sobald er in der NKB TWINT App sein Einverständnis erklärt hat. In Ergänzung zu diesen besonderen Bedingungen gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank (insbesondere Basisdokumente (AGB), usw.).

2. TWINT Dienstleistungen

Die in der NKB TWINT App angebotenen Dienstleistungen (nachfolgend «Dienstleistungen» genannt) sind auf der Website der Bank (www.nkb.ch) und in der NKB TWINT App beschrieben und umfassen:

  • Zahlungsfunktionen: Der Kunde kann die NKB TWINT App als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, in Online-Shops und in Apps einsetzen (vgl. Ziff. II); namentlich bei jedem Händler/Dienstleister, der TWINT als Zahlungsmittel akzeptiert (nachfolgend «Händler» genannt). Auch im Ausland kann die NKB TWINT App genutzt werden bei Händlern, die an einem mit dem TWINT-System kooperierenden ausländischen Zahlungssystem angeschlossen sind. Solche Transaktionen werden vom ausländischen Zahlungssystem an die TWINT AG weitergeleitet (nachfolgend «internationale Zahlung» genannt).
  • Mehrwertleistungen: Im Weiteren bietet die NKB TWINT App die Hinterlegung oder Aktivierung von Sichtkarten und Dienstleistungen im Bereich des Mobile-Marketings an. Diese Mehrwertleistungen erlauben Kunden, Coupons, Stempelkarten und weitere Kampagnen auf der NKB TWINT App zu erhalten und zu verwalten, Stempel zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die NKB TWINT App einzulösen (vgl. Ziff. III).

3. Zugang zu den Dienstleistungen

Die Dienstleistungen können auf demjenigen Endgerät (wie z. B. Smartphone) genutzt werden, auf welchem die NKB TWINT App installiert werden kann (unabhängig vom Gerätehersteller). Hierfür muss das Endgerät die von der Bank verlangten technischen Voraussetzungen erfüllen (z. B. bestimmtes Betriebssystem, usw.). Die jeweils geltenden Mindestanforderungen sind unter www.twint.ch abrufbar oder im entsprechenden App Store ersichtlich.

Der technische Zugang zu den Dienstleistungen erfolgt via Internet über das Endgerät des Kunden als persönliches Terminal des Kunden und eine dedizierte von einem Geschäftskunden zur Verfügung gestellte Infrastruktur (wie Beacons-Sender, die auf dem Funkstandard BLE basieren). Für die Nutzung gewisser Dienstleistungen ist eine Internetverbindung erforderlich; andernfalls können solche Dienstleistungen nicht (bzw. nicht im gleichen Umfang) wie bei Bestehen einer Internetverbindung genutzt werden.

4. Registrierung und Identifizierung

Um die Dienstleistungen nutzen zu können, benötigt der Kunde insbesondere ein Referenzkonto (vgl. Ziff. II.2.), einen gültigen Zugang zu den E-Banking-Dienstleistungen der Bank, eine aktive Schweizer Mobile-Nummer, die aus Sicherheitsgründen verifiziert wird. Schliesslich werden zusätzliche Kundenangaben an die TWINT AG übermittelt (vgl. Ziff. IV).

Bei einem Wechsel oder einer Deaktivierung der Mobile-Nummer hat der Kunde der Bank die neue Mobile-Nummer oder die Deaktivierung des TWINT Benutzerkontos (nachfolgend «Benutzerkonto» genannt) umgehend bekanntzugeben.

5. Sorgfaltspflichten des Kunden

Beim Umgang mit der NKB TWINT App sind folgende Sorgfaltspflichten zu beachten, insbesondere:

  • Der Kunde hat sein Endgerät vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen (z. B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre).
  • Der Code für die Nutzung der NKB TWINT App – insbesondere zur Bestätigung von Zahlungen ab einem bestimmten Betrag, sowie die Codes der Geräte- bzw. Displaysperren – sind geheim zu halten, dürfen keinesfalls an andere Personen weitergegeben, oder zusammen mit dem Endgerät aufbewahrt werden.
  • Der gewählte Code darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen bestehen (wie z. B. Mobile-Nummer, Geburtsdatum, usw.).
  • Im Schadenfall hat der Kunde nach bestem Wissen zur Fallaufklärung und zur Schadensminderung beizutragen. Bei strafbaren Handlungen hat er Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
  • Mit der Installation der NKB TWINT App auf seinem Endgerät bestätigt der Kunde, der rechtmässige Nutzer und Verfügungsberechtigte der Mobile-Nummer zu sein. Der Kunde ist für die Verwendung seines Endgeräts verantwortlich. Der Kunde trägt sämtliche Folgen, die sich aus der Nutzung der NKB TWINT App ergeben.
  • Besteht Grund zur Annahme, dass unberechtigte Personen Zugang zur Geräte- bzw. Displaysperre haben, ist diese unverzüglich zu ändern.
  • Bei Verlust des Endgeräts (insbesondere im Falle eines Diebstahls) ist die Bank umgehend zu benachrichtigen, damit eine Sperrung der NKB TWINT App erfolgen kann (vgl. Ziff. I.11.).
  • Verbot des «Jailbreaks» (d.h. Ausschaltung der Sicherheitsstrukturen beim Endgerät zwecks Installation nicht offiziell verfügbarer Applikationen) bzw. der Einrichtung des Root-Zugriffs (d.h. eines Zugriffs auf Systemebene des Endgeräts), sowie Verbot der Installation von unerlaubten Apps, da dies das Endgerät für Viren und Malware anfälliger macht.
  • Der Kunde hat vor jeder Ausführung einer Zahlung die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen, um Fehltransaktionen zu verhindern.
  • Zudem hat der Kunde die ausgeführten Zahlungen zu prüfen. Sofern der Kunde Unstimmigkeiten feststellt, hat der Kunde diese der Bank unverzüglich telefonisch und spätestens innert 30 Tagen ab Zahlungsdatum schriftlich mitzuteilen (Datum des Poststempels). Für den Fall, dass der Kunde aufgefordert wird, ein Schaden-/Beanstandungsformular einzureichen, ist dieses innert zehn Tagen nach Aufforderung ausgefüllt und unterzeichnet an die Bank zurückzusenden (Datum des Poststempels). Internationale Zahlungen können unter keinen Umständen rückabgewickelt werden und entsprechend können keine Beanstandungen entgegengenommen werden.
  • Der Kunde sorgt dafür, dass der Kontakt zur Bank nicht abbricht. Kommt es zu einem Kontaktabbruch, so kann die Bank die ihr entstehenden Kosten für Adressnachforschungen, wie auch die besondere Behandlung und Überwachung von nachrichtenlosen Vermögenswerten, dem Kunden weiterbelasten. Kontakt- und nachrichtenlose Geschäftsbeziehungen mit einem Schuldsaldo werden von der Bank aufgelöst.

6. Legitimation und Verantwortlichkeit des Kunden

Bei unzutreffenden oder unvollständigen Angaben im Rahmen der App-Registrierung oder wenn die Nutzung der NKB TWINT App nach Ermessen der Bank erheblich vom üblichen Gebrauch abweicht oder Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens bestehen (z. B. Nutzung der NKB TWINT App für kommerzielle Zwecke), kann die Bank:

  • den Kunden zur rechts- und vertragskonformen Nutzung anhalten,
  • die Dienstleistungserbringung ohne Vorankündigung und Entschädigung ändern, einschränken oder einstellen; oder
  • diese Geschäftsbeziehung frist- und entschädigungslos beenden und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen.

Der Kunde anerkennt, dass jede Person, die sich durch Zugang zu seinem Endgerät und durch Nutzung der NKB TWINT App legitimiert oder über das Endgerät eine Transaktion bestätigt oder die NKB TWINT App an automatisierten Zahlstellen verwendet, von der Bank als berechtigt betrachtet wird, eine Transaktion mit der NKB TWINT App zu tätigen. Dies gilt auch in Fällen, in denen es sich bei dieser Person nicht um den effektiven Eigentümer des Endgeräts handelt.

Im Weiteren anerkennt der Kunde sämtliche getätigten Zahlungen von Warenkäufen und Dienstleistungen und P2P-Zahlungen, die von seinem Endgerät aus erfolgt sind und in der NKB TWINT App als Zahlung registriert wurden. Die Bank ist berechtigt, dem Kunden den Betrag jeder so getätigten und elektronisch registrierten Transaktion zu belasten.

Eine Entschädigung des Kunden für Schäden, die dem Kunden aus missbräuchlicher Verwendung der NKB TWINT App durch Dritte entstehen, ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Ausnahme hiervon besteht, sofern der Kunde nachzuweisen vermag, dass ihm trotz Einhalten seiner Pflichten gemäss den vorliegenden Bedingungen aus missbräuchlicher Verwendung der NKB TWINT App durch unberechtigte Dritte ein unwiederbringlicher Schaden entstanden ist. Dieser Schaden ist der Bank bei Feststellung unverzüglich schriftlich zu melden. Das Schadenformular ist innert zehn Tagen nach Erhalt ausgefüllt und unterzeichnet an die Bank zurückzusenden. Die Entschädigung richtet sich nach den effektiv vom Kunden direkt erlittenen Schaden, ist je Schadenereignis auf maximal CHF 5'000 beschränkt; bei internationalen Transaktionen ist eine Schadenübernahme ausgeschlossen.

7. Haftungsausschluss der Bank

Eine Haftung der Bank für direkte und indirekte Schäden aller Art (z. B. entgangener Gewinn oder Datenverlust) ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Eine Ausnahme hiervon besteht, sofern dem Kunden ein Schaden wegen Verletzung der geschäftsüblichen Sorgfalt durch die Bank entstanden ist.

Im Weiteren haftet die Bank nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung der NKB TWINT App seitens des Kunden oder einer anderen Person. Vorbehalten bleibt eine Entschädigung bei missbräuchlicher Verwendung der NKB TWINT App gemäss Ziff. I.6.

Die Bank ist bestrebt, möglichst jederzeit eine störungsfreie und ununterbrochene Nutzung der NKB TWINT App zur Verfügung zu stellen, kann dies jedoch nicht gewährleisten. Der technische Zugang zu den Dienstleistungen liegt in der ausschliesslichen Verantwortung des Kunden. Die Bank übernimmt keine Haftung für Endgeräte oder die Netzbetreiber (Provider) und lehnt – soweit gesetzlich zulässig – auch jede Haftung für die zur Nutzung der Dienstleistungen erforderliche Hard- und Software ab.

Eine Haftung der Bank für Schäden, die dem Kunden durch Übermittlungsfehler, in Fällen höherer Gewalt, technische Mängel oder Störungen (insbesondere durch einen Ausfall von Beacons oder fehlender Internetverbindung), rechtswidrige Eingriffe in Telekommunikationseinrichtungen/-netze und Überlastung solcher Einrichtungen/Netze, mutwillige Verstopfung der elektronischen Zugänge durch Dritte, Unterbrüche oder andere Unzulänglichkeiten entstehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

8. Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und lokaler rechtlichen Restriktionen für die Nutzung

Die Bank kann aufgrund gesetzlicher oder regulatorischer Vorgaben Zahlungs- sowie Zusatzfunktionen in der NKB TWINT App jederzeit ganz oder teilweise einschränken.

Die Nutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im Ausland nicht in Anspruch genommen werden. Zulässig sind jedoch internationale Zahlungen über ein mit dem TWINT-System kooperierendes ausländisches Zahlungssystem. Eine entsprechende Liste ist unter www.twint.ch einsehbar.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehungen des Kunden mit der Bank Umstände eintreten können, die die Bank gesetzlich verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen. Der Kunde ist verpflichtet, der Bank auf Verlangen Auskünfte zu erteilen, damit diese ihren gesetzlichen Abklärungs- oder Meldepflichten nachkommen kann.

9. Geistiges Eigentum

Der Kunde erhält bei erfolgreicher Registrierung für die NKB TWINT App ein unübertragbares, nicht ausschliessliches Nutzungsrecht. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den vorliegenden Bedingungen. Alle Rechte verbleiben bei der Bank bzw. beim jeweiligen Inhaber des Rechts. Verletzt der Kunde solche Rechte und wird die Bank dafür in Anspruch genommen, hat der Kunde die Bank schadlos zu halten.

10. Dauer und Kündigung

Die Nutzung der NKB TWINT App ist grundsätzlich auf unbestimmte Dauer vorgesehen. Der Kunde und die Bank sind berechtigt, diese Geschäftsbeziehung nach freiem Ermessen jederzeit zu kündigen. Eine Kündigung erfolgt, indem

  • der Kunde der Bank mitteilt, die NKB TWINT App und die damit zusammenhängenden Dienstleistungen nicht mehr nutzen zu wollen, und indem er die NKB TWINT App auf seinem Endgerät löscht; oder
  • die Bank das Benutzerkonto des Kunden für die Nutzung der NKB TWINT App deaktiviert.

11. Sperrung durch Kunden

Auf ausdrückliches Verlangen des Kunden sperrt die Bank die NKB TWINT App. Allfällige bis zur Sperrung ausgelöste Transaktionen gelten als gebucht und können nicht rückgängig gemacht werden.

12. Leistungsänderungen, Unterbruch und Sperrung durch Bank

Die Bank kann die Dienstleistungen jederzeit ändern, aktualisieren oder weiterentwickeln. Zudem kann die Bank den Betrieb der NKB TWINT App oder den App-Zugang des Kunden jederzeit und ohne Vorankündigung (ganz oder teilweise) einstellen (z. B. bei Verwendung einer ungültigen Mobile-Nummer oder einer nichtregistrierten SIM-Karte; bei Betrugsverdacht; usw.) bzw. aus technischen oder rechtlichen Gründen die Verfügbarkeit einschränken (z. B. aufgrund rechtlicher/regulatorischer Anforderungen; auf behördliche Anordnung; aus Sicherheitsgründen; usw.).

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Bank (einschliesslich internationale Zahlungen) unterstehen materiellem schweizerischem Recht.

Der Gerichtsstand richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit solche nicht zur Anwendung gelangen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten Stans.

14. Änderungen der Bedingungen

Die Bank behält sich die jederzeitige Änderung dieser Bedingungen vor. Diese werden dem Kunden auf geeignete Weise bekanntgegeben. Die geänderten Bedingungen gelten als vom Kunden akzeptiert, sobald der Kunde in der NKB TWINT App sein Einverständnis erklärt hat. Ist der Kunde mit den Änderungen nicht einverstanden, hat der Kunde die Dienstleistungen zu kündigen (gemäss Ziff. I.10.).

15. Gültigkeit

Die vorliegenden Bedingungen sind gültig ab 24. Juni 2022.

II. Zahlungsfunktionen

1. Limiten

Die geltenden Limiten sind jeweils in der NKB TWINT App ersichtlich und können aus regulatorischen sowie aus Sicherheitsgründen zusätzlich angepasst werden.

2. Referenzkonto

Für die Registrierung benötigt der Kunde ein auf seinen Namen lautendes NKB Bankkonto (sog. «Referenzkonto»), über welches die Transaktionen laufen sollen. Als Referenzkonto zugelassen sind
ZAHLEN-/Privatkonten (in CHF). Die Bank behält sich ausdrücklich vor, jederzeit (weitere) Konten als Belastungskonten zuzulassen oder auszuschliessen.

3. Zahlungsfunktion

Der Kunde kann mit seinem Endgerät an entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen im In- und Ausland (sog. «Point of Sales», nachfolgend «POS» genannt), Automaten, im Internet, in anderen Apps, durch Hinterlegung als TWINT Zahlungsart bei ausgewählten Händlern, via TWINT+ und an andere Personen mit einer TWINT App (nachfolgend «P2P» genannt) im Rahmen der geltenden Limiten bargeldlos bezahlen.

Der entsprechende Betrag wird dem Referenzkonto (siehe oben, Ziff. II.2.) direkt belastet. Der Kunde anerkennt sämtliche verbuchten Zahlungen, die in Verbindung mit seinem Endgerät unter Wahrung der folgenden Sicherheitselemente getätigt wurden.

Der Kunde kann in den Einstellungen der NKB TWINT App frei wählen, ab welchen Beträgen eine Zahlung jeweils a) automatisch oder b) nach ausdrücklicher Bestätigung durch ihn («OK»-Button) oder c) nach Eingabe einer PIN erfolgen soll. Einmal getätigte Einstellungen können grundsätzlich jederzeit angepasst werden. Davon ausgenommen sind Zahlungen – auch wiederkehrende (z. B. für ein Abonnement) – bei Händlern, bei welchen der Kunde TWINT als Zahlungsart hinterlegt und Zahlungen pauschal freigegeben hat. Hierbei ermächtigt der Kunde einen Händler, unabhängig von einer Betragshöhe

  • Zahlungen direkt vom Referenzkonto abzubuchen, ohne dass der Kunde einzelne Belastungen autorisieren müsste;
  • eine spätere Belastung zu tätigen. Der effektive Betrag steht zum Zeitpunkt der Vorautorisierung nicht fest und wird erst nach Leistungsbezug definitiv bestätigt.

Eine solche Ermächtigung für einen Händler kann der Kunde in der NKB TWINT App jederzeit widerrufen. Abgelaufene oder deaktivierte Registrierungen kann der Kunde ausschliesslich beim Händler erneuern.

Bei internationalen Zahlungen muss der Kunde die Zahlung immer (d.h. unabhängig von einer Betragshöhe) bestätigen. Eine Rückabwicklung ist unter keinen Umständen möglich. Der Kunde hat sich bei Beanstandungen direkt mit dem entsprechenden Händler zu einigen.

4. Preise / Gebühren

Die Installation der NKB TWINT App und die Nutzung der damit zusammenhängenden Dienstleistungen ist grundsätzlich kostenlos. Die Bank behält sich jedoch vor, die Nutzung der NKB TWINT App gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt eine Gebühr einzuführen.

Internationale Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu einem von einem Dritten gestellten Wechselkurs in Schweizer Franken umgerechnet. Die Bank kann diesen Wechselkurs erhöhen (sog. «Mark-up») sowie eine zusätzliche Gebühr für die Fremdwährungstransaktion verlangen. Der Mark-up und die Gebühren fliessen alleine der Bank zu. Dem Kunden wird jeweils der Endbetrag in Schweizer Franken einschliesslich sämtlicher Gebühren zur Bestätigung angezeigt.

Der Kunde wird grundsätzlich in der NKB TWINT App über allfällige zu bezahlende Gebühren sowie über allfällige Preisänderungen und die Einführung neuer Preise/Gebühren informiert. Eine Anpassung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht vor Inkrafttreten der Änderung kündigt (gemäss Ziff. I.10.).

5. Zahlungsinformationen

Im TWINT-System werden der (Total-)Betrag und der Zeitpunkt des Einkaufs, der POS-Standort (an welchem die Zahlung getätigt wird) und der Händler erfasst. Bei internationalen Zahlungen können gegebenenfalls weitere Informationen erfasst werden. Die Transaktionen sind bis maximal 180 Tage in der NKB TWINT App ersichtlich.

III. Mehrwertleistungen

1. Mobile-Marketing-Angebote

1.1 Ausspielung von Angeboten

Die Bank und die TWINT-Gesellschaften können dem Kunden Coupons, Stempelkarten und weitere Angebote (nachfolgend «Angebote» genannt) in die NKB TWINT App ausspielen, wo diese vom Kunden gesehen, verwaltet und eingelöst werden können. Folgende Typen von Angeboten werden unterschieden:

  • Angebote der Bank, der TWINT-Gesellschaften oder des TWINT Systems in eigener Sache (nachfolgend «Angebote» genannt)
  • Angebote der Bank oder der TWINT-Gesellschaften zusammen mit einem Drittanbieter (nachfolgend «Mehrwert-Angebote» genannt)
  • Angebote eines Drittanbieters (nachfolgend «Drittanbieter-Angebote» genannt)

Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Drittanbieter-Angeboten setzt voraus, dass der Kunde hierzu in der NKB TWINT App seine explizite Zustimmung erteilt («Opt-in»). Der Kunde kann diese Zustimmung in der NKB TWINT App jederzeit widerrufen. Der Widerruf hat zur Folge, dass der Kunde keine Drittanbieter-Angebote mehr ausgespielt bekommt, alle aktivierten Drittanbieter-Angebote unwiderruflich gelöscht werden und der Kunde von den damit allfällig verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitieren kann (siehe auch Ziff. IV.7.).

Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Angeboten/Mehrwert-Angeboten setzt hingegen keine explizite Zustimmung des Kunden voraus. Diese Angebote können entsprechend an alle Kunden ausgespielt werden.

1.2 Geltungsdauer von Angeboten

Angebote sind nur gültig, solange sie auf dem Bildschirm des Endgeräts in der NKB TWINT App angezeigt werden.

Es kann Angebote geben, die vom Kunden vorgängig in der NKB TWINT App aktiviert werden müssen, bevor sie eingelöst werden können. Dies ist im jeweiligen Angebot entsprechend vermerkt. Aktivierte Angebote können deaktiviert werden, wenn sie innerhalb von zehn Tagen bzw. der in der NKB TWINT App angegebenen Frist nicht eingelöst wurden.

Andere Angebote können eingelöst werden, ohne dass der Kunde sie vorgängig in der NKB TWINT App aktivieren muss. Viele Angebote können nur mittels bzw. bei der Bezahlung mit der NKB TWINT App eingelöst werden.

Die Aktivierung bzw. Aufrechterhaltung eines Angebots, das ohne Aktivierung eingelöst werden kann, berechtigt nicht in jedem Fall zum Bezug eines Rabatts oder eines geldwerten Vorteils, da die Anzahl der Einlösungen z. B. durch involvierte Drittanbieter limitiert werden kann. Dies wird grundsätzlich im jeweiligen Angebot entsprechend vermerkt.

In den meisten Fällen werden Angebote bei der Bezahlung mit der NKB TWINT App automatisch eingelöst, ohne dass der Kunde hierzu zusätzlich etwas unternehmen muss. Es gibt jedoch auch Fälle, in denen der Kunde dem Geschäftskunden ein Angebot in der NKB TWINT App vorzeigen oder selber an einem Terminal oder in einem Online-Shop eingeben muss. Dies wird grundsätzlich im jeweiligen Angebot entsprechend vermerkt.

Der Kunde wird in der NKB TWINT App über den aktuellen Stand seines Cash-Back-Guthabens informiert.

1.3 Teilen von Angeboten

Die Bank und die TWINT-Gesellschaften können dem Kunden die Möglichkeit anbieten, Angebote weiteren Personen weiterzugeben, von diesen zu erhalten oder mit ihnen zu teilen.

2. Sichtkarten

Kunden können ausgewählte Mitarbeiterausweise, Kundenbindungsprogramme und andere Vorteilsangebote von Drittanbietern (nachfolgend «Sichtkarten» genannt) in der NKB TWINT App hinterlegen bzw. aktivieren. Solche Sichtkarten kann der Kunden jederzeit aus der NKB TWINT App entfernen.

Die TWINT-Gesellschaften können solche Sichtkarten ebenfalls aus der NKB TWINT App entfernen, wenn die Sichtkarte eines Kunden abläuft oder generell nicht mehr in der NKB TWINT App zur Verfügung steht.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei gewissen Sichtkarten, die mit dem Einsatz der Sichtkarte verbundenen Vorteile in Form von er Ausspielung von Drittanbieter-Angeboten zugestimmt hat (siehe oben, Ziff. III.1.1.).

3. Weitere Mehrwertleistungen

Die Bank und die TWINT-Gesellschaften können neben Angeboten und Sichtkarten jederzeit weitere Mehrwertleistungen in der NKB TWINT App anbieten.

4. Verantwortlichkeit

Für Inhalte, Angebote, Meldungen, Sichtkarten und allfällige weitere über die NKB TWINT App angebotene Mehrwertleistungen von Drittanbietern ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Die Bank hat keinen Einfluss auf die Erfüllung der vom Drittanbieter angebotenen Leistungen und lehnt diesbezüglich jegliche Verantwortung oder Haftung ab. Namentlich haftet die Bank nicht für Angebote, welche beim Drittanbieter nicht eingelöst werden können bzw. für nicht gewährte Vergünstigungen oder Vorteile im Zusammenhang mit der Hinterlegung von Sichtkarten (wie z. B. nicht gewährte Mitarbeiter-Vergünstigungen oder ausstehende, entgangene oder verschwundene Treuepunkte).

Die Bank ist bestrebt, möglichst jederzeit die Nutzung der Mehrwertleistungen störungsfrei in der NKB TWINT App zur Verfügung zu stellen, kann dies jedoch nicht gewährleisten. Im Falle eines Unterbruchs kann es unter anderem vorkommen, dass die automatische Einlösung von Rabatten oder das automatische Sammeln von Treuepunkten im Zahlungsprozess nicht mehr funktionieren. Eine Haftung der Bank aufgrund solcher Unterbrüche ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen (vgl. Ziff. I.7.).

IV. Datenschutz

1. Datenweitergabe

Der Kunde ermächtigt die Bank mit seiner Registrierung für die NKB TWINT App, Daten (insbesondere Vor-/Name, Mobile-Nummer, Adresse, Geburtsdatum; hiernach «Registrierungsdaten» genannt) und weitere Transaktionsdaten gemäss Zahlungsauftrag (z. B. Höhe des Betrags, Empfängerangaben, allfällige Angaben zur Belastungsquelle und zum Gutschriftskonto, Zahlungsbetreff, Bilder, gegebenenfalls Standortdaten, usw.; hiernach «Transaktionsdaten» genannt) an die TWINT-Gesellschaften – oder andere Dritte mit Sitz in der Schweiz, welche Aufgaben der Zahlungssystem-Betreiberin wahrnehmen – weiterzuleiten. Die Bank und die TWINT-Gesellschaften können diese Daten auch an Finanzinstitute bzw. Finanzintermediäre und weitere an der Zahlung Beteiligte (z. B. zugelassene Händler) weiterleiten bzw. unter diesen austauschen, soweit dies zur Abwicklung der Zahlung oder zur Erbringung und Verbesserung weiterer von TWINT angebotenen Dienstleistungen (vgl. Ziff. III) nötig ist. Bei P2M-Zahlungen, die vor Ort im Geschäftslokal eines zugelassenen Händlers getätigt werden (sog. Präsenzgeschäft), kann der Kunde zur Vorweisung seines elektronischen Zahlungsbelegs angehalten werden.

2. Datennutzung

Damit der Kunde gewisse Funktionen nutzen kann, hat er gegebenenfalls die Ortungsdienste auf seinem Endgerät freizuschalten; dadurch erhält die NKB TWINT App Zugriff auf Standortdaten des Kunden.

Der Kunde ermächtigt die Bank, sämtliche im Zusammenhang mit der Nutzung der NKB TWINT App bearbeiteten Daten (z. B. Registrierungs-, Transaktions-, Standortdaten, usw.) sowie Daten von Drittquellen zu speichern, zu bearbeiten und zu nutzen und daraus gegebenenfalls Profile zu erstellen. Die Bank kann diese Daten insbesondere zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der NKB TWINT App nutzen, um dem Kunden individuelle Beratung, massgeschneiderte Angebote sowie Informationen über die Bankprodukte und -dienstleistungen zur Verfügung zu stellen. Die Ermächtigung für die Zustellung von Werbung kann der Kunde jederzeit schriftlich widerrufen.

Für den Versand entsprechender Marketing-Kommunikation können die Bank oder die TWINT-Gesellschaften mit Netzbetreibern zusammenarbeiten und diesen Ihre Mobile-Nummer zugänglich machen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass auch die TWINT-Gesellschaften Daten des Kunden, welche im Zusammenhang mit getätigten P2P- und P2M-Zahlungen erfasst wurden, für statistische Zwecke oder zur Erstellung anonymisierter Berichte bearbeiten können. Die weitergehende Bearbeitung von Personendaten im Rahmen von Mehrwertleistungen richtet sich nach Ziff. IV.3.

3. Mehrwertleistungen

Die Nutzung von Mehrwertleistungen erfordert eine Aktivierung durch den Kunden (z. B. Hinterlegung von Sichtkarten) und/oder Ihre ausdrückliche Zustimmung in der NKB TWINT App. Mit Nutzung der Mehrwertdienste ermächtigt der Kunde die Bank und weitere beteiligte Dritte (wie z. B. Zahlungssystem-Betreiber und Händler), sämtliche Daten im Zusammenhang mit Mehrwertleistungen (z. B. Kundenkartennummern, Transaktionsbetrag, Warenkorbinhalte, Treuepunkte, gegebenenfalls Standortdaten) zu bearbeiten, soweit dies zur Erbringung oder Verbesserung der Mehrwertleistungen erforderlich ist. Zusätzlich können die Bank und die Dritten diese Daten in Kombination mit weiteren Daten des Kunden (wie Registrierungs- und Transaktionsdaten) für Marketingzwecke, nutzen (vgl. Ziff. IV.2.), insbesondere um Ihnen massgeschneiderte Angebote (z. B. Aktionen und Rabatte) zur Verfügung zu stellen. Die Verwendung der Daten durch den im konkreten Fall involvierten Händler richtet sich im Übrigen nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Händler.

4. Sammlung und Nutzung von Daten zwecks Optimierung der NKB TWINT App

Die TWINT-Gesellschaften sammeln und nutzen Daten für die Bereitstellung und Verbesserung des TWINT Systems. Dabei handelt es sich einerseits um Daten, auf welche die NKB TWINT App gemäss den Einstellungen des Kunden auf dem Endgerät zugreifen darf (z. B. Empfang von BLE-Signalen, Geo-Location, usw.), andererseits um technische Daten und Informationen, welche im Rahmen des Einsatzes der NKB TWINT App anfallen.

Die TWINT-Gesellschaften geben diese personenbezogenen Daten ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden in der NKB TWINT App nicht an Geschäftskunden und/oder Dritte weiter, sondern verwendet sie ausschliesslich für die Bereitstellung und Verbesserung des eigenen Service.

5. Google Firebase

Die Bank nutzt in der NKB TWINT App das Google Firebase Software Development Kit (hiernach «SDK» genannt) der Google Inc. (hiernach «Google» genannt), um das Nutzerverhalten in der App zu analysieren und schliesslich die App fortlaufend zu optimieren und auf die Bedürfnisse der Kunden auszurichten.

Der Kunde kann die Sammlung und Übermittlung von Nutzungsdaten an Google in der NKB TWINT App (Einstellungen) jederzeit deaktivieren. Die durch das SDK gesammelten Informationen über die Benutzung der NKB TWINT App, namentlich

  • Analytics-ID (Zufallswert, anhand dessen die TWINT-Gesellschaften den Kunden identifizieren können),
  • Client-ID (Zufallswert, welcher das verwendete Endgerät identifiziert und es Google erlaubt, gesendete Events in eine Gerätesitzung zusammenzufassen), der jedoch keine Rückschlüsse auf das Endgerät des Kunden erlaubt,
  • Kennzahlen des Endgeräts (Marke, Typ, Bildschirm, Speicher),
  • Informationen über die Plattform (z. B. iOS und Android-Version),
  • Version der installierten NKB TWINT App,
  • Gegebenenfalls Typ und Version des benutzten Internetbrowsers,
  • IP-Adresse des zugreifenden Endgeräts (gekürzt, damit eine Zuordnung zum konkreten Nutzer nicht mehr möglich ist),

werden an Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Diese Daten werden von Google ausgewertet, um Reports über die Nutzung der NKB TWINT App zu erstellen und um weitere mit der Nutzung der NKB TWINT App verbundene Dienstleistungen zu erbringen.

Der Kunde ist sich bewusst, dass Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen wird, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall die IP-Adresse des Kunden mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Die IP-Adressen werden anonymisiert (um drei Stellen gekürzt), so dass eine Zuordnung zum Kunden nicht möglich ist.

6. Drittanbieter-Angebote

Der Kunde kann sich gegenüber der Bank ausdrücklich damit einverstanden erklären («Opt-in»), dass er in der NKB TWINT App Drittanbieter-Angebote erhält und diese aktivieren bzw. einlösen kann (vgl. Ziff. III.1.1.). Gleichzeitig erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass die Bank Daten für die personalisierte Ausspielung von Drittanbieter-Angebote sammeln und auswerten kann. Damit ermöglicht der Kunde der Bank und der TWINT-Gesellschaften, ihm Drittanbieter-Angebote zuzustellen, die auf seine persönlichen Interessen zugeschnitten sind.

Die Bank gibt auch im Falle eines Opt-in keine personenbezogenen Kundendaten an involvierte Geschäftskunden und/oder Dritte weiter, sofern der Kunde einer solchen Weitergabe in der NKB TWINT App nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Ohne eine solche Zustimmung erhalten sie lediglich Zugriff auf und Zugang zu anonymisierten Daten.

7. Beizug Dritter

Der Kunde ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Bank und die TWINT-Gesellschaften zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Dritte (z. B. Payment Service Provider oder ausländische Zahlungssysteme bzw. Vermittler bei internationalen Zahlungen) beiziehen dürfen und dass dabei Kundendaten, soweit erforderlich, weitergegeben werden können. Dritte dürfen die erhaltenen Daten ausschliesslich gemäss der vorliegenden Datenschutzerklärung im Auftrag der Bank verwenden. Eine Verwendung der Daten zu eigenen Zwecken des Dritten ist untersagt.

8. Auskunfts- und Informationsrecht

Für die Beantwortung von Fragen zur Bearbeitung der persönlichen Daten, kann der Kunde die Bank über folgende Adresse kontaktieren: Nidwaldner Kantonalbank, Stansstaderstrasse 54, 6370 Stans, E-Mail: info@nkb.ch. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Website der Bank abrufbar (www.nkb.ch).