Übersicht Steuerkurse der Nidwaldner Lokalwerte
per 31. Dezember 2023
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Steuerfreie Erträge und steuerfreies Vermögen:
Aufgrund der Eidg. Steuerharmonisierung ist es nicht mehr zulässig, Erträge und Vermögen ausschliesslich von Nidwaldner Firmen von der Steuer zu befreien. Der Kanton Nidwalden gewährt Steuerermässigungen bei den Kantons- und Gemeindesteuern für Beteiligungen von mindestens 10 % am Aktien-, Grund- oder Stammkapital an sämtlichen unbeschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Körperschaften (Art. 40 Abs. 3 und 4 sowie Art. 54 Abs. 2 StG NW).