Kollektiv-Todesfallversicherung

Mit einer Todesfallversicherung stellen Sie sicher, dass Ihre Angehörigen im Ernstfall finanziell entlastet werden. Als Hypothekarkunde der Nidwaldner Kantonalbank profitieren Sie von vorteilhaften Konditionen.

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Das NKB Beratungsteam hilft gerne weiter.

Ihre Vorteile

  • finanzielle Entlastung Ihrer Angehörigen im Ernstfall
  • Absicherung von 20 % der Hypothekarsumme
  • vorteilhafte Konditionen
  • exklusiv für Hypothekarkunden der NKB
     

Im Überblick

Ein Todesfall kann zu finanziellen Problemen führen. Das Bezahlen laufender Verpflichtungen wie Hypothekarzinsen und Amortisationsraten ist folglich gefährdet. Im schlimmsten Fall muss das Eigenheim verkauft werden. Die Kollektiv-Todesfallversicherung sichert 20 Prozent Ihrer Hypothekarsumme ab. Dieses Todesfallkapital hilft den Hinterbliebenen, finanzielle Engpässe zu überbrücken und schafft Zeit, die Finanzen neu zu ordnen.

Beitrittsvoraussetzungen

Sie können der Todesfall-Risikoversicherung beitreten, wenn Sie

  • eine neue Hypothek für selbstbewohntes Wohneigentum oder Zweitwohneigentum abschliessen,
  • eine bestehende Hypothek erhöhen oder
  • eine bestehende Hypothek verlängern.

Das Angebot ist einmalig. Das heisst, wenn Sie einmal darauf verzichten, kann es für die gleiche Hypothekarsumme nie mehr abgeschlossen werden.

Leistungen und Konditionen

versicherte Person Versichert ist das Leben des Hypothekarkunden. Bei Miteigentümerschaft kann die Versicherung auf jeden einzelnen Miteigentümer abgeschlossen werden.
Eintrittsalter 18 bis 55 Jahre
Leistung im Todesfall Die Höhe des Todesfallkapitals beträgt 20 % der Hypothekarsumme für selbstbewohntes Wohneigentum oder Zweitwohneigentum (z. B. Ferienwohnung) in der Schweiz (mind. CHF 10‘000, max. CHF 600‘000).

Das Todesfallkapital und somit auch die Versicherungsprämie werden jährlich per 1. Januar an die aktuelle Hypothekarsumme angepasst.
Überschussbeteiligung keine
Begünstigung Fixe Begünstigungsordnung im Todesfall:
1. allfällige Miteigentümer des Wohneigentums
2. Ehegatte/eingetragener Partner
3. Kinder
4. übrige Erben unter Ausschluss des Gemeinwesens
Versicherungsform Abschluss im Rahmen der Säule 3b (freie Vorsorge)
Finanzierung jährliche Prämienzahlung per Lastschriftverfahren (LSV +) von Ihrem Konto bei der Nidwaldner Kantonalbank
Versicherungsdauer - im ersten Jahr ab Versicherungsbeginn bis Ende Kalenderjahr
- jeweils automatische Verlängerung um ein Jahr bei fristgerechter Bezahlung der Versicherungsprämien
- Versicherungsdeckung maximal möglich bis zum Alter von 60 Jahren und nur solange das Hypothekardarlehen bei der Nidwaldner Kantonalbank besteht und der Versicherte in der Schweiz wohnhaft ist.
Beendigung jährlich möglich per Ende Kalenderjahr

Versicherungsnehmerin ist die Nidwaldner Kantonalbank, Versicherungsgesellschaft ist die Schweizerische Mobiliar Lebensversicherungs-Gesellschaft AG.