Einlagensicherung und Staatsgarantie

Im Rahmen der Staatsgarantie garantiert der Kanton Nidwalden für sämtliche Verbindlichkeiten der NKB – wie z.B. für Einlagen auf Privat-, Sparkonten sowie für Festgeldanlagen und Verbindlichkeiten aus Kassenobligationen – soweit deren eigene Mittel dazu nicht ausreichen (gemäss Gesetz über die Nidwaldner Kantonalbank; NKBG). Zudem schützt die Einlagensicherung Guthaben auf Konten von Privat- und Firmenkunden im Konkurs einer Bank oder eines Wertpapierhauses.

Wissenswertes zur Einlagensicherung und zur Staatsgarantie

Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Einlagensicherung und die Staatsgarantie.

Was ist die Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung schützt Guthaben auf Konten von Privat- und Firmenkunden im Konkurs einer Bank oder eines Wertpapierhauses. Die Sicherung ist gesetzlich geregelt. Die Sicherung ist auf höchstens CHF 100'000 pro Kunde und Institut beschränkt. Mehrere Konten werden zusammengezählt.

esisuisse garantiert die Deckung der gesicherten Guthaben im Rahmen der Selbstregulierung der Schweizer Banken und Wertpapierhäuser. Guthaben bei der NKB sind durch die Einlagensicherung gesichert.

esisuisse.ch

Wie hoch ist die Einlagensicherung bei mehreren Konten?

Die Sicherung ist auf höchstens CHF 100'000 pro Kunde und Institut beschränkt, unabhängig von der Anzahl an Konten, die Sie bei der NKB verfügen.

Was gilt hinsichtlich der Einlagensicherung bei gemeinsamen Konten?

Wenn mehrere Personen gemeinsam Inhaber/-innen eines Kontos sind, wird diese Gemeinschaft bezüglich der Sicherung wie ein eigener, separater Kunde behandelt.

Beispiel auf esisuisse.ch

Was ist die Staatsgarantie?

Im Rahmen der Staatsgarantie haftet der Kanton Nidwalden für sämtliche Verbindlichkeiten der NKB – wie z.B. für Einlagen auf Privat-, Sparkonten sowie für Festgeldanlagen und Verbindlichkeiten aus Kassenobligationen – soweit deren eigene Mittel dazu nicht ausreichen (gemäss Gesetz über die Nidwaldner Kantonalbank; NKBG). 

Für die Staatsgarantie entschädigt die NKB den Kanton Nidwalden entsprechend den jeweils aktuell geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Was ist der Unterschied zwischen der Staatsgarantie und der Einlagensicherung?

Die Staatsgarantie ist umfassender als die für jede Bank geltende Einlagensicherung.

Sind meine Ersparnisse auf Sparen 3-Vorsorgekonten gesichert?

Bei der NKB garantiert der Kanton Nidwalden aufgrund der Staatsgarantie für sämtliche Einlagen (vgl. Frage zur Staatsgarantie); das heisst auch für diejenigen Einlagen, die je CHF 100’000 gesamthaft übersteigen. Somit sind zum Beispiel Guthaben auf Sparen-3-Vorsorgekonten bei der NKB (indirekt über die Vorsorgestiftung Sparen 3 der NKB) von der Staatsgarantie umfasst bzw. geschützt.

Wichtig zu wissen: Guthaben auf Sparen-3-Vorsorgekonten sind nicht durch die Einlagensicherung gesichert (vgl. www.esisuisse.ch). Solche Guthaben werden im Falle eines Bankkonkurses bis zu CHF 100'000 pro Kunde (nicht Konto) und Vorsorgestiftung konkursrechtlich privilegiert behandelt (zweite Konkursklasse). Das bedeutet, dass Kunden bis maximal CHF 100'000 vor den anderen Gläubigern (dritte Konkursklasse) ausgezahlt werden. Diese Privilegierung gilt zusätzlich und unabhängig davon, ob der Kunde bei der Bank weitere Guthaben hat (zum Beispiel auf einem Privat- oder Sparkonto). Beträge über CHF 100'000 fallen in die dritte Konkursklasse.

Sind meine 3a-Wertschriftenanlagen durch die Einlagensicherung gesichert?

Eine Sicherung durch die Einlagensicherung ist nicht erforderlich, da die Bank die Wertschriften (nur) verwahrt bzw. sich die Wertschriften im Eigentum der jeweiligen Vorsorgestiftung der dritten Säule befinden. Im Falle eines Bankkonkurses würden die Wertschriften an die jeweilige Vorsorgestiftung herausgegeben.

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